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Gefährliche Hunde

Bremen 99089022000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089022000000

Leistungsbezeichnung

Gefährliche Hunde

Leistungsbezeichnung II

Gefährliche Hunde

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kampfhund (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Hunde, welche bereits Menschen oder Tiere gebissen oder gefährdend angesprungen haben, werden vom Ordnungsamt als gefährlich eingestuft. Sie müssen in Bremen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden.

Auf dem eigenen Grundstück können gefährliche Hunde frei laufen. Allerdings muss das Grundstück so gesichert sein, dass die Hunde nicht ausbrechen können. Ferner ist am Zugang zum Grundstück oder zur Wohnung ein deutlich erkennbares Schild mit der Aufschrift „Vorsicht, gefährlicher Hund“ anzubringen.

Hunde der Rassen Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier (sog. Listenhunde), sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, gelten als gefährlich und die Haltung ist in Bremen verboten! Auch der Zuzug aus einem anderen Bundesland ist verboten!

Die Haltung von Hunden der oben aufgeführten Rassen ist nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen  möglich, sofern der Hund aus einem bremischen Tierheim (Bremen oder Bremerhaven) übernommen wird. Der Antrag auf Erlaubnis ist vor der Übernahme des Tieres beim Ordnungsamt zu stellen.

Hunde die gefährlich sind, oder Hunde, die in Bremen (für max. 24 Stunden) zu Besuch sind und der Rassen Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden angehören, unterliegen zusätzlich zur Leinenpflicht einer Maulkorbpflicht.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
  • gegebenenfalls Sachkundebescheinigung
  • Einverständniserklärung des Vermieters und der Mitmieter (bei Mehrfamilienhäusern)
  • Nachweis über Hundesteuerpflicht
  • Nachweis über die Mikrochipmarkierung und Mikrochipnummer
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister

    Führungszeugnis, Belegart 0

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit des Halters
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Sachkunde

Kosten

Gebühr: 60€
Ausnahmeerlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes (Listenhund)
Gebühr: 50€
Maulkorbpflichtbefreiung

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

ca. 4-6 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Frau Gieske      E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-15833

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden