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Personalausweis Beantragung

Bremen 99008001012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012000

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Beantragung

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis beantragen (Synonym), Personalausweis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

30.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bitte beachten Sie, dass wir täglich für alle BürgerServiceCenter zwischen 7 und 9 Uhr kurzfristige Termine freigeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

Die aktuellen rechtlichen Vorgaben für Passfotos finden Sie unter „Weitere Informationen“ – „Hinweise zu digitalen Passfotos“.

Sie möchten einen Personalausweis beantragen? Hier erfahren Sie mehr darüber.

Volltext

  • Ausweispflicht besteht für Personen ab 16 Jahren.
  • ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
  • bei Kindern unter 16 Jahren
    - müssen die Kinder bei der Beantragung persönlich anwesend sein.
    - hat die Antragstellung durch die Personensorgeberechtigte/-n zu erfolgen
    - wird der ePA nur mit  ausgeschaltetem elektronischem Identitätsnachweis ausgestellt.
    - wird für Kinder ab 6 Jahren eine besondere Erklärung der Personensorgeberechtigten ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises benötigt.
    - müssen Kinder ab dem 10. Lebensjahr selbst unterschreiben
    - können Erziehungsberechtigte alleine, ohne Vollmacht des anderen, das Ausweisdokument abholen
  • mit der Abholung kann eine dritte Person beauftragt werden. In jedem Fall benötigt diese Person (auch Erziehungsberechtigte) eine besondere Abholvollmacht. Dafür sollte der unter "Formulare" angebotene Vordruck benutzt werden
  • eine Abholvollmacht wird jedoch in jedem Fall dann benötigt, wenn das Kind (ab 16 Jahren) den Personalausweis selbst beantragt hat

Funktionen

  • amtliches Ausweisdokument
  • elektronischer Identitätsnachweis
  • elektronische Signatur
  • zwei digitale Fingerabdrücke

Über die Funktionen und Möglichkeiten Ihres Personalausweises mit Online-Ausweis können Sie sich in der Broschüre "Ihr Personalausweis - digital, einfach und sicher" informieren.

Hinweise:

  • das Ändern der Anschrift durch Adressaufkleber bei Umzügen ist gebührenfrei.
  • Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach dem SGB (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist grundsätzlich nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

    z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde bei Kleinkindern, die noch nicht über einen Reisepass oder Personalausweis verfügen.

  • Bei Kindern unter 16 Jahren:

    Besondere Einverständniserklärung (ausdrücklich bezogen auf die Ausstellung des Personalausweises) der Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise (auch in Kopie) und ggf. Sorgerechtsnachweise.

  • 1 QR-Code zum Abruf eines digitalen Passfotos oder machen Sie Ihr Foto direkt im BürgerServiceCenter

    Kommen Sie hierzu bitte 15 Minuten vor dem Termin. Unter "Weitere Informationen" - "Hinweise zu digitalen Passfotos" finden Sie weitere wichtige Informationen.

  • bei Namensänderungen eine Urkunde bzw. Bescheinigung des Standesamtes.
  • Wichtiger Hinweis: die Kinder müssen immer persönlich mit anwesend sein!

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit

Kosten

Gebühr: 37€
für Personen ab 24 Jahre
Gebühr: 22,80€
für Personen unter 24 Jahre
Gebühr: 6€
Fotokosten (falls kein Foto vom Fotografen durch einen mitgebrachten QR-Code übermittelt wird).
Eine Gebührenbefreiung wegen Bezuges von Leistungen nach SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit) ist leider nicht möglich. Für obdachlose Personen, die sich in Bremen aufhalten, fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden, da die eigenhändige Unterschrift bei der Beantragung erfolgen muss.
  • Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie einen PIN-Brief. Dieser PIN-Brief enthält eine PIN (fünfstellige Einmal-PIN, sog. Transport-PIN) und eine PUK (Entsperrnummer, wenn Sie Ihre PIN 3 Mal falsch eingegeben haben). Der PIN wird für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigt. Den Online-Ausweis können Sie ab 16 Jahren nutzen. Setzen Sie hierzu eine selbstgewählte, 6-stellige PIN. Das können Sie selbst mit der AusweisApp und einem NFC-fähigen Smartphone erledigen.
  • Alle Informationen zur Abholung des Personalausweises finden Sie hier: -> Personalausweis / Reisepass abholen
    https://www.service.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen128.c.1246255.de

Bearbeitungsdauer

grundsätzlich ca. 4 Wochen

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

  • Gültigkeitsdauer des Personalausweises
    • für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
    • für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
  • Seit dem 2. August 2021 sind bei der Beantragung eines neuen Personalausweises immer zwei Fingerabdrücke der beantragenden Person aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ausschließlich im Chip des Personalausweises gespeichert.

Weitere Informationen unter Tel.: + 49 421 361 88660.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden