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Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beantragen

Bremen 99076006080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076006080000

Leistungsbezeichnung

Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

18.02.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie möchten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen?

Volltext

Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten auf Antrag Personen, die durch Krieg, militärischen oder militärähnlichen Dienst gesundheitlich geschädigt worden sind.

Wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Schädigung können gewährt werden:

  • Beschädigtenrenten
    Die Höhe der Rente ist abhängig von Art und Schwere der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung. Neben der einkommensunabhängigen Grundrente sind weiter einkommensunabhängige Leistungen, wie z.B. Schwerstbeschädigtenzulage. Pflegezulage , Pauschbetrag für Kleider und Wäscheverschleiss, sowie auch einkommensabhängige Leistungen wie Berufschadensausgleich und Ausgleichsrente nach den Gegebenheiten möglich.
  • Hinterbliebenenrenten
    Es kann eine Witwenrente oder eine Witwenbeihilfe gewährt werden. Hierunter fallen die Grundrente, sowie die einkommensabhängige Ausgleichsrente und Schadensausgleich. Ergänzend kann ein Pflegeausgleich gewährt werden, wenn die Witwe eines Beschädigten mit Pflegezulage nach Stufe II diesen während der Ehezeit länger als 10 Jahre gepflegt hat.
  • Waisenrente/Waisenbeihilfe
    Neben der Grundrente ist eine einkommenabhängige Ausgleichrente möglich.
  • Elternrente
    Die Versorgung von Eltern ist insgesamt einkommensabhängig
  • Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung
    Darunter verstehen wir Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung, Gewährung von orthopädischen Hilfsmitteln, Kuren.
  • Kriegsopferfürsorge
    Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene haben Anspruch auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge, worunter insbesondere Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, Erholungshilfe, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Altenhilfe und Krankenbeihilfe fallen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:

  • beschädigte Soldaten
  • Witwen und Waisen der Gefallenen
  • Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung

Kriegsopferfürsorge erhalten Berechtigte nach dem BVG, wenn sie infolge der Schädigung oder Verlust des Hauptverdieners nicht in der Lage sind, ihren bestehenden Bedarf aus dem eigenen Einkommen und Vermögen zu decken.
Personenkreis:

  • Beschädigte, die eine Beschädigtenrente eines Erwerbsunfähigen und Berufsschadensausgleich oder eine Pflegezulage erhalten.
  • Schwerbeschädigte (Grad der Schädigungsfolge 50 %), die das 60. Lebensjahr vollendet haben
  • Hinterbliebene, die voll erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig sind oder das 60. Lebensjahr vollendet haben
  • sonstige Berechtigte

Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf

Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden