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Zulassungsbescheinigung I Ersatz - Verlust, Diebstahl

Bremen 99036011036000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036011036000

Leistungsbezeichnung

Zulassungsbescheinigung I Ersatz - Verlust, Diebstahl

Leistungsbezeichnung II

Zulassungsbescheinigung I ersetzen - Verlust, Diebstahl

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen (Synonym), Ersatzfahrzeugschein (Synonym), Fahrzeugschein (Synonym), Kfz-Schein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I benötigen Sie dafür einen Ersatz.

Volltext

Sofern für das Fahrzeug noch ein Fahrzeugschein ausgestellt wurde, wird als Ersatz die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und altem Fahrzeugbrief ist nicht zulässig. Es muss der alte Fahrzeugbrief in die neue Zulassungsbescheinigung Teil II getauscht werden.

Hinweis:
Falls die verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung Teil I nach Ausstellung des Ersatzdokumentes sich wieder einfindet, muss das wieder aufgefundenen Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie den Nationalpass im Original der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

  • ggf. zusätzlich Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich:
    - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)

    Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z.B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Mehr dazu finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung bei "Weitere Hinweise".

  • Formular Verlustanzeige

    bei Vertretung vom Vollmachtgeber unterschrieben

Voraussetzungen

Diebstahlsanzeige beziehungsweise Verlustbestätigung

Kosten

Gebühr: 12€
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.

Verfahrensablauf

Der Halter des Fahrzeugs muss den Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I  bei der Zulassungsbehörde stellen, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat. Es kann auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z. B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen. In der Regel liegt die ZB II 2 bis 3 Wochen nach Anforderung in der Zulassungsbehörde vor. Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an den Absender. Die Kosten für Aufbewahrung und Rücksendung trägt in der Regel die/der Halter:in.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden