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Zulassungsbescheinigung II Änderung

Bremen 99036042261000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036042261000

Leistungsbezeichnung

Zulassungsbescheinigung II Änderung

Leistungsbezeichnung II

Zulassungsbescheinigung II ändern

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Fahrzeugbrief (Synonym), KFZ-Brief (Synonym), Namensänderung (Synonym), Zulassungsbescheinigung II (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Persönliche Änderungen (bei Vor- und Nachnamen beispielsweise durch Heirat oder Scheidung) müssen in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II geändert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie den Nationalpass im Original der/des antragstellenden Fahrzeughalters/in
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich:
    - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)

    Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z.B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Mehr dazu finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung bei "Weitere Hinweise".

  • bei Adressänderung

    ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.
    ABER: Sofern noch ein alter Fahrzeugschein vorhanden ist: dieser und der alte Fahrzeugbrief

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 12,30€
für die Zulassungsbescheinigung Teil I
Gebühr: 3,80€
Sofern auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss.
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.

Verfahrensablauf

Die Änderung muss entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Behörde beantragt werden. Der Vertreter muss die Vollmacht und zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Die Zulassungsbehörde gibt Kfz-steuerrelvante Änderungen automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Achtung:
Wenn das Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast wurde und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung erhalten hat, ist der Finanzierungsgeber zu bitten, das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung zu übersenden. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen.

Das Dokument verbleibt solange vor Ort bis die Änderung erfolgt ist oder von der finanzierenden Stelle zurückgefordert wird. In beiden Fällen erfolgt danach die Rücksendung an die finanzierende Stelle.

Hinweis: Bei Adressänderungen (nach einem Umzug innerhalb Bremens ohne Halterwechsel) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z. B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen. In der Regel liegt die ZB II 2 bis 3 Wochen nach Anforderung in der Zulassungsbehörde vor. Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an den Absender. Die Kosten für Aufbewahrung und Rücksendung trägt in der Regel die/der Halter:in.

Alte Dokumente behalten ihre Gültigkeit, bis wegen der Änderung von Angaben die Ausstellung neuer erforderlich wird. Ein Nebeneinander von altem Fahrzeugschein und neuer Zulassungsbescheinigung Teil II oder altem Fahrzeugbrief mit neuer Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht möglich.

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Besitzt das Fahrzeug noch alte Fahrzeugpapiere, kann die neue Adresse einmalig in den alten Fahrzeugschein eingetragen werden. Wurde die Adresse wurde im Fahrzeugschein bereits einmal geändert, müssen neue Papiere ausgestellt werden.

Technische Änderungen müssen  - soweit dies notwendig ist - ebenfalls eingetragen werden. Auch dies führt zu einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Wenn das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugpapiere besitzt, führen die Änderungen generell zu einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.


Achtung:
Die Änderung muss vom Eigentümer des Fahrzeugs gemeldet werden. Handelt es sich beim Eigentümer und Halter des Fahrzeugs um unterschiedliche Personen, ist auch der Halter zu einer Meldung verpflichtet.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden