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Beglaubigung von Unterschriften

Bremen 99014007035000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99014007035000

Leistungsbezeichnung

Beglaubigung von Unterschriften

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigung von Unterschriften

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Unterschriften beglaubigen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

21.02.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Express-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Express-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.

Volltext

Die Beglaubigung von Unterschriften ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

Unterschriften dürfen nur zum Zweck zur Vorlage bei deutschen Ämtern oder Behörden beglaubigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
    • Bei einer Beglaubigung eines deutschen Personalausweises/Reisepasses ist ein schriftlicher Nachweis mitzubringen, wofür diese Beglaubigung benötigt wird.

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 5,50€

Verfahrensablauf

Die Unterschrift muss persönlich bei der Bearbeitung unter den dazugehörigen Text geleistet werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Unterschriften für andere Zwecke (z.B. zur Vorlage einer ausländischen Behörde) und Blanko-Unterschriften werden beim Notar beglaubigt.

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88664.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden