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Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

Bremen 99036026017000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036026017000

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

Leistungsbezeichnung II

Kraftfahrzeug abmelden (wegen Diebstahl bzw. Unterschlagung)

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Abmelden (Synonym), Kfz abmelden (Synonym), Auto abmelden (Synonym), Diebstahl (Synonym), Unterschlagung (Synonym), Fahrzeug gestohlen (Synonym), Fahrzeug unterschlagen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Gestohlene bzw. unterschlagene Fahrzeuge sollten regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt werden.

Volltext

Das Kennzeichen wird durch uns gesperrt und zur bundesweiten Fahndung ausgeschrieben.

Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)

    Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z.B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Mehr dazu finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung bei "Weitere Hinweise".

  • Nachweis über die Anzeigenerstattung der Polizei
    • Bei Diebstahl der Kennzeichen
  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht (formlos)

    zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten (auch als Kopie)

  • bei Abmeldung für Firmen

    zusätzlich:
    - Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - formlose schriftliche Vollmacht, wenn der Vertretungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

Voraussetzungen

Es können nur in Bremen zugelassene Fahrzeuge abgemeldet werden.

Der Halter eines Fahrzeugs muss ein Nachweis über den Verbleib der Kennzeichenschilder bzw. des Kennzeichenschildes erbringen. Im Falle eines Diebstahls bzw. einer Unterschlagung geschieht dies durch die Vorlage einer Bescheinigung der Polizei, in der bestätigte wird, dass eine Anzeige erstattet wurde.

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Kosten

Gebühr: 7,80€
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.

Verfahrensablauf

  • Es muss ein Antrag auf Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) schriftlich beauftragt werden. Die Vollmacht ist an keine besondere Form gebunden und kann frei formuliert werden.
  • Tickets für die Sachbearbeitung erhalten Sie an den Self-Check-In Terminals im Unter- und Erdgeschoss.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z. B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen. In der Regel liegt die ZB II 2 bis 3 Wochen nach Anforderung in der Zulassungsbehörde vor. Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an den Absender. Die Kosten für Aufbewahrung und Rücksendung trägt in der Regel die/der Halter:in.

Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden