Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
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Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter einen Antrag stellen.
Falls das Fahrzeug verwertet werden soll, erhalten Sie von der Annahmestelle oder dem Verwertungsbetrieb (Demontagebetrieb) einen Verwertungsnachweis.
Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs wird das Kennzeichen entstempelt und es erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und daher auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Die Außerbetriebsetzung kann auch online erledigt werden, sofern das Fahrzeug ab dem 01.01.2015 zugelasssen wurde (siehe unter "Weitere Informationen").
Hinweise: Auf Wunsch kann bei der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen für das Fahrzeug reserviert werden, damit es im Falle der Wiederzulassung des Fahrzeugs wieder zugeteilt werden kann. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Kennzeichen für den bisherigen Fahrzeughalter zu reservieren, damit ein Zuteilung des Kennzeichens für das Folgefahrzeug des Fahrzeughalters erfolgen kann. Die Reservierungswünsche können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs benannt werden; die Reservierung ist gebührenpflichtig.
Befinden sich die bisherigen Kennzeichenschilder nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand, ist die Herstellung neuer Kennzeichenschilder erforderlich.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg - ohne Umweg - genommen werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
bei zugelassenen Fahrzeugen
- ggf. Verwertungsnachweis
erhältlich bei der Verwertung von dem Verwerter oder der Annahmestelle
- ggf. eine Erklärung, ob das Fahrzeug im Ausland entsorgt wurde
oder – etwa als Oldtimer – weiterbenützt wird
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Online Service nutzen, ist nur eine Bezahlung mit Kreditkarte möglich.
- Es muss ein Antrag auf Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) beauftragt werden. Eine Vollmacht wird nicht benötigt.
- Tickets für die Sachbearbeitung erhalten Sie an den Self-Check-In Terminals im Unter- und Erdgeschoss.
Das Kennzeichen kann auf Antrag bei Außerbetriebsetzung für max. 12 Monate reserviert werden.