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Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

Bremen 99036026017000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036026017000

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

Leistungsbezeichnung II

Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Abmelden (Synonym), Auto abmelden (Synonym), Kfz abmelden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

28.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".

Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter einen Antrag stellen.

Falls das Fahrzeug verwertet werden soll, erhalten Sie von der Annahmestelle oder dem Verwertungsbetrieb (Demontagebetrieb) einen Verwertungsnachweis.

Volltext

Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs wird das Kennzeichen entstempelt und es erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht. Das Fahrzeug darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und daher auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.

Die Außerbetriebsetzung kann auch online erledigt werden, sofern das Fahrzeug ab dem 01.01.2015 zugelasssen wurde (siehe unter "Weitere Informationen").

Hinweise: Auf Wunsch kann bei der Außerbetriebsetzung das Kennzeichen für das Fahrzeug reserviert werden, damit es im Falle der Wiederzulassung des Fahrzeugs wieder zugeteilt werden kann. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Kennzeichen für den bisherigen Fahrzeughalter zu reservieren, damit ein Zuteilung des Kennzeichens für das Folgefahrzeug des Fahrzeughalters erfolgen kann. Die Reservierungswünsche können nur berücksichtigt werden, wenn sie bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs benannt werden; die Reservierung ist gebührenpflichtig. 
Befinden sich die bisherigen Kennzeichenschilder nicht mehr in einem ordnungsgemäßen Zustand, ist die Herstellung neuer Kennzeichenschilder erforderlich. 

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und einem angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg - ohne Umweg - genommen werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder

    bei zugelassenen Fahrzeugen

  • ggf. Verwertungsnachweis

    erhältlich bei der Verwertung von dem Verwerter oder der Annahmestelle

  • ggf. eine Erklärung, ob das Fahrzeug im Ausland entsorgt wurde

    oder – etwa als Oldtimer – weiterbenützt wird

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 16,80€
Verwaltungsgebühren für die Außerbetriebsetzung
Gebühr: 5,10€
zusätzlich bei gleichzeitiger Vorlage eines Verwertungsnachweises
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Online Service nutzen, ist nur eine Bezahlung mit Kreditkarte möglich.

Verfahrensablauf

  • Es muss ein Antrag auf Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter (z.B. Autohändler) beauftragt werden. Eine Vollmacht wird nicht benötigt.
  • Tickets für die Sachbearbeitung erhalten Sie an den Self-Check-In Terminals im Unter- und Erdgeschoss.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Das Kennzeichen kann auf Antrag bei Außerbetriebsetzung für max. 12 Monate reserviert werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden