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Jagdschein beantragen bzw. verlängern

Bremen 99067004001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067004001000

Leistungsbezeichnung

Jagdschein beantragen bzw. verlängern

Leistungsbezeichnung II

Jagdschein beantragen bzw. verlängern

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jäger (Synonym), Falkner-Jagdschein (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wer auf die Jagd gehen will, braucht einen Jagdschein.

Volltext

Der Jagdschein für die Stadtgemeinde Bremen wird ausschließlich durch das Ordnungsamt, als untere Jagdbehörde, erteilt und verlängert.

Er wird je nach Bedarfslage befristet erteilt.

Nach dessen Ablauf werden vor Neuausstellung die Erteilungsvoraussetzungen erneut geprüft. Bitte beachten Sie, dass dadurch Folgekosten entstehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Jägerprüfungszeugnis (bei erstmaliger Erteilung)
  • Jagd-Haftpflichtversicherung mit Gültigkeit über den ganzen Zeitraum der beantragten Gültigkeit des Jagdscheines

    (Nachweis durch Original, Kopie des Versicherungsscheines oder schriftliche Bestätigung des Versicherers)

  • Passfoto (bei erstmaliger Beantragung bzw. Neuaustellung)

Voraussetzungen

  • Jagdprüfungszeugnis,
  • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung,
  • Jagdrechtliche Zuverlässigkeit und Geeignetheit zur Jagdausübung.

Kosten

Gebühr: 24€
Tages-Jagdschein (inkl. 6,00 Euro Jagdabgabe)
Gebühr: 93,33€
Jahres-Jagdschein (inkl. 23,33 Euro Jagdabgabe)
Gebühr: 199€
3-Jahres-Jagdschein (inkl. 70,00 Euro Jagdabgabe)
Gebühr: 49,33€
Jugend-Jagdschein
Gebühr: 49,33€
Falkner-Jadgschein
Gebühr: 12€
Falkner-Jagdschein bei vorhandenem Jagdschein pro Jahr
Gebühr: 18€
Ersatzausfertigung bei Verlust oder Diebstahl
Gebühr: 11€
Bescheinigung über ausgestellte Jagdscheine

Verfahrensablauf

Die Jägerin oder der Jäger  füllt beim Ordnungsamt, als zuständige untere Jagdbehörde, das Antragsformular aus und legt die entsprechenden Nachweise vor.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Jagdschein sofort nach Zahlung der entsprechenden Gebühr ausgestellt bzw. verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt und werden alle Nachweise vorgelegt, kann die Ausstellung/Verlängerung sofort erfolgen.

Frist

Das Jagdjahr beginnt am 01. April und endet am 31. März. Die früheste Ausstellung/Verlängerung für das folgende Jagdjahr kann ab dem 15. Februar erfolgen. Wird die Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheines nicht beantragt, sind waffenrechtliche Konsequenzen möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden