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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Auskunft

Bremen 99102003023000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102003023000

Leistungsbezeichnung

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende / Beantragen der Steuerklasse II

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

getrenntlebend (Synonym), getrennt lebend (Synonym), Steuerklasse 2 (Synonym), Steuerklasse II (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.12.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wann steht mir der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu, wie bekomme ich die Steuerklasse II?

Volltext

Alleinstehende Steuerbürger und Steuerbürgerinnen mit mindestens einem Kind können im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer einen Betrag in Höhe von 4.008 € steuermindernd geltend machen. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann dieser Betrag bereits im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens durch die Beantragung der Steuerklasse II berücksichtigt werden. Der Entlastungsbetrag erhöht sich ab dem 2. Kind um je 240 €.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Der Steuerbürger / die Steuerbürgerin muss alleinstehend sein und darf nicht verheiratet/verpartnert sein und keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden. Zum Haushalt muss mindestens ein Kind gehören für das ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag besteht.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags erfolgt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer durch Angabe in der Einkommensteuererklärung (Anlage Kind).

Für die Berücksichtigung im Lohnsteuerabzugsverfahren ist ein Antrag auf Steuerklasse II beim Wohnsitzfinanzamt erforderlich. Der Antrag ist unter Verwendung des Formulars:

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2022 mit Anlagen Kinder und Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten zu stellen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden