Freimarkt - Standplatz Erteilung
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Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Für die Teilnahme an den großen Bremer Volksfesten Freimarkt, Osterwiese und Weihnachtsmarkt sind die Plätze begehrt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich.
Der Freimarkt findet auf der Bürgerweide, dem Willy-Brandt-Platz, dem Bahnhofsvorplatz, dem Kastanienwäldchen, dem Grasmarkt und auf dem Marktplatz statt.
Öffnungszeiten:
- Bürgerweide:
- Sonntag bis Donnerstag von 13 bis 23 Uhr
- Freitag und Samstag von 13 bis 24 Uhr
- jeweils eine weitere halbe Stunde nach Ende darf das Marktgeschehen "auslaufen" - Auf den anderen Plätzen:
- entsprechend den jeweiligen Öffnungszeiten der Geschäfte
Diese Branchen sind auf dem Bremer Freimarkt vertreten:
- Achterbahnen
- Auslieferungslager, Schildermaler u. ä., Schaustellerzulieferbetriebe
- Automaten- und Greiferspielgeschäfte
- Autoscooter, Go-Kartbahnen
- Belustigungs- und Schaugeschäfte
- Geschäfte zum Verkauf von Waren zum sofortigen oder alsbaldigen Verzehr (z.B. Imbisse aller Art, Eis, Fisch, Schmalzkuchen)
- Karusselle, Geisterbahnen
- Kinderkarusselle, Bodenkarusselle, Kinderscooter, Schiffschaukeln, Loopingschaukeln, Schnauferl, Kinderschiffschaukeln
- Riesenräder bis 250 qm Gesamtfläche
- Riesenräder über 250 qm Gesamtfläche
- Schienenbahnen
- Schießgeschäfte
- Spielgeschäfte (Automatenspiele, allgemeine Spielgeschäfte)
- sonstige Schankbetriebe mit überwiegend Sitzgelegenheiten oder Stehschankbetriebe
- Spielwaren, Töpfer- und Haushaltswarenverkauf
- Verkaufsgeschäfte (inkl. Schaustellerbedarfe)
- Verlosungen
- Zeltgaststätten über 650 qm
- Name und Adresse (ggf. Internetadresse)
- Art des Geschäftes
- Maße des Geschäftes (Breite x Tiefe x Höhe)
- Foto des Geschäftes (bei Tag und Nacht)
- genaues Warenangebot
- Anschlusswerte für Licht- und Kraftstrom
- Zubehör (Wohnwagen, Versorgungsfahrzeuge einschließlich deren Abmessungen)
- bei Fahrgeschäften: Konstruktionsplan
- Ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck unter Formulare)
- Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 30. November des Vorjahres
Bewerbungen sind über das Onlineportal (Link unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Marktbewerbung") einzureichen oder auf dem Postweg. Das Bewerbungsforumlar finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Formulare" - "Bewerbungsformular Märkte".
- Verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt und nehmen nicht am Restplatzvergabeverfahren teil. Bei der Restplatzvergabe wird auf fristgerecht eingegangene Bewerbungen zurückgegriffen, die bei der ersten Auswahl nicht dabei waren.
Der Bremer Freimarkt ist ein "Volksfest" (nach § 60 b der Gewerbeordnung). Deswegen darf jeder Bewerber grundsätzlich an dem Fest teilnehmen. Der Veranstalter ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen jedoch befugt einzelne Bewerber von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht.
Wegen des begrenzten Platzes werden von den jährlich durchschnittlich etwa 1200 Bewerbungen lediglich ungefähr ein Viertel für eine Zulassung berücksichtigt. Die Auswahl soll sicherstellen, dass der Charakter des Volksfestes gewahrt und den Erwartungen des Publikums entsprochen wird. Weiterhin soll auch die Qualität und die Vielfalt des Angebots gewährleistet werden. Dafür werden qualitativ möglichst hochwertige Geschäfte aus den üblicherweise auf Volksfesten vertretenen Branchen ausgewählt.