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Heilbehandlung für Kriegsopfer bzw. Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Bremen 99076002080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99076002080000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Heilbehandlung für Kriegsopfer bzw. Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Kriegsopfer (und Berechtigte nach anderen Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären) erhalten die notwendigen Kosten der Behandlung der anerkannten Schädigungsfolgen erstattet.

Volltext

Teilweise erfolgt die Gewährung durch die Krankenkasse, bestimmte Leistungen werden direkt vom Amt für Versorgung und Integration Bremen übernommen. In der Regel erfolgt die Gewährung zuzahlungsfrei.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Ein Anspruch nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz) liegt nur für Personen aus dem 1. und 2. Weltkrieg zugrunde:

  • beschädigte Soldaten
  • Witwen und Waisen der Gefallenen
  • Kriegsopfer unter der Zivilbevölkerung

Ausschluss: Soldatenversorgungsgesetz: Soldatenversorgung-Zuständigkeit in Düsseldorf, beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Beschädigtenversorgung - Wilhelm-Raabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf

Ausschluss: NVA (Nationale Volksarmee)´: Zuständigkeit in Wilhelmshaven, bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven

Kosten

Die Heilbehandlung ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

Mitglieder von Krankenkassen erhalten einen sogenannten "Bundesbehandlungsschein", der bei der Krankenkasse vor der Behandlung beantragt werden muss.

Bearbeitungsdauer

Ca. 1 Tag Dies hängt im Wesentlichen davon ab, wie schnell die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Vor der Behandlung muss der "Bundesbehandlungsschein" von der Krankenkasse bzw. vom Amt für Versorgung und Integration Bremen ausgestellt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden