Prüfung als Steuerberater Zulassung
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Es handelt sich bei bei Steuerberaterprüfung um eine Staatsprüfung. Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil aus drei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung. Die Termine für die Durchführung des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung sind bundeseinheitlich bis einschließlich 2019 im Oktober des jeweiligen Jahres festgelegt. Die Prüfungen werden vom Senator für Finanzen abgenommen. Für die organisatorische Durchführung des schriftlichen und mündlichen Teils der Steuerberaterprüfung ist die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen zuständig. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist schriftlich zu beantragen. Ein Merkblatt über die Zulassungsvoraussetzungen sowie der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung sind unter http://www.stbkammer-bremen.de/stbp_zulassung.php eingestellt.
- Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen und an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen zu richten, wenn der Bewerber im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend in Bremen beruflich tätig ist oder - sofern er keine Tätigkeit ausübt – hier seinen Wohnsitz hat.
- Das Antragsformular auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist unter http://www.stbkammer-bremen.de/stbp_zulassung.php eingestellt und kann online ausgefüllt werden. Gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (Kompaktbrief im Format DIN lang) können die Unterlagen auch bei der der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen angefordert werden.
Sie füllen den Antrag (ggfls. online) aus, versehen ihn mit einem aktuellen Passbild und senden ihn mit allen beizufügenden Unterlagen unterschrieben an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Am Wall 192, 28195 Bremen.
Weitere Einzelheiten über den Prüfungsablauf sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen unter http://www.stbkammer-bremen.de/stbp_aktuelles.php eingestellt.