Reisepass Ausstellung
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Deutsche Staatsangehörige müssen einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland ausreisen oder wieder einreisen. Der Inhaber eines gültigen deutschen Reisepasses genügt aber auch im Inland seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht. Der Reisepass ersetzt insoweit den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält. Der Personalausweis hingegen genügt nur im Inland, in der Regel aber nicht für die Einreise in andere Länder – Ausnahmen bestehen insbesondere für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU).
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist vom Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Ein vorläufiger Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Die Beantragung ist nur mit einem vereinbarten Termin möglich.
Hinweis: Der Reisepass kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht verlängert werden. Ist der Reisepass durch Fristablauf oder auf sonstige Weise ungültig geworden, müssen Sie bei Bedarf einen neuen beantragen.
Bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass ungültig, wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht zulässt oder verändert worden ist, oder wenn Eintragungen fehlen oder, mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort, unzutreffend sind.
Grundsätzlich werden Reisepässe in einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).
Hinweis: Reisepässe werden zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Vorläufige Reisepässe werden von der Passbehörde hergestellt. Eine Änderung der Personendaten (z.B. des Namens nach Eheschließung) ist im Reisepass nicht möglich. In diesen Fällen ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.
Bei Reisen in die USA und bei Reisen nach Kanada ist zu beachten:
Auch deutsche Staatsangehörige müssen für die visumsfreie Einreise in die USA oder Kanada - zusätzlich zu einem regulären (maschinenlesbaren bordeauxroten) Reisepass - zwingend im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sein, welche über die elektronische Reisegenehmigungssysteme der USA bzw. Kanada beantragt werden kann.
- Identitätsnachweis
z.B. alter bzw. ungültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde bei Kleinkindern, die noch nicht über einen Reisepass oder Personalausweis verfügen.
- Bei der ersten Beantragung oder bei Namensänderungen
Auszug aus dem Familienbuch
- bei Kindern unter 18 Jahren
- das ausgefüllte und von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschriebene Formular "Einverständniserklärung Pass" sowie deren Ausweise (auch in Kopie).
- ggf. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
- 1 biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Wichtige Information zu Passfotos! Ab dem 01.05.2025 können Passbilder nur noch digital verarbeitet werden. Fotos in Papierform werden dann nicht mehr akzeptiert.
Sie können ein Foto beim Fotografen anfertigen lassen, der uns dieses online über eine Cloud übermittelt. Alternativ können Sie kostenpflichtige Terminals in den Bürgerbüros benutzen. Das digitale Foto steht uns direkt zur Verfügung (ab Mai 2025).
- Bitte beachten Sie, dass aktuell nur im Bürgerbüro Nord ein Fotoautomat zur Verfügung steht!
Im Bürgerbüro Mitte können derzeit keine Fotos angefertigt werden.
- 1 Lichtbild, dass biometrischen Anforderungen entsprechen muss (u.a. Frontalaufnahme/empfohlenerweise nicht älter als 6 Monate)
- Identitätsnachweis (z.B. Reisepass, alter bzw. ungültiger Reisepass )
- Fingerabdruckerfassung ab dem 6. Lebensjahr
- Bei Zuzug nach Bremerhaven muss immer eine Ehe-/Geburtsurkunde vorgelegt werden, wenn vorher kein Ausweisdokument in Bremerhaven ausgestellt wurde. Ohne Nachprüfung werden keine Daten vom alten Ausweisdokument übernommen. Unterlagen sind auch in Kopie vorlegbar.
Hinweis:
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
- Fingerabdruckerfassung ab dem 6. Lebensjahr
- Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden. Die Kinder müssen auch anwesend sein.
- Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können Kinder unter 18 Jahren lediglich nur mit einem Elternteil einen Reisepass beantragen. Das ausgefüllte und von den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten unterschriebene Formular "Einverständniserklärung Pass" sowie deren Ausweise (auch in Kopie) muss dann von einem anderen Elternteil vorgelegt werden.
- Mit der Abholung kann ein Vertreter beauftragt werden. Dazu muss sich der Bevollmächtigte entsprechend ausweisen und eine Vollmacht sowie den Personalausweis beziehungsweise Reisepass des Vollmachtgebers mitbringen.
- Grundsätzlich ist die Abholung (auch ohne Termin) von beantragten Reisepässen nur im Bürgerbüro Mitte möglich.
- Es ist von einer Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen zu rechnen.
Gültigkeit:
- Für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Für Personen ab einschließlich 24 Jahren: 10 Jahre
- Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr müssen unterschreiben.
- Bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik „Einreise und Zoll“ erfahren Sie, ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen. Die Bürgerbüros dürfen Sie darüber nicht beraten.
- Mit dem Reisepass können sich die Bürger im Ausland ausweisen.
- Eine Anschrift wird nicht aufgeführt.
- Kosten: 37,50 (jünger als 24 Jahre), 70 Euro (älter als 24 Jahre)
- Gültigkeit:
- bis 24 Jahre: 6 Jahre
- ab 24 Jahren: 10 Jahre
- zuständig: Bürgerbüro am Hauptwohnsitz