Sperrung von Signaturzertifikaten beim elektronischen Identitätsnachweis
Inhalt
Begriffe im Kontext
Digitale Unterschrift (Synonym), Digitale Unterschrift sperren (Synonym), nPA (Synonym), Elektronische Signatur (Synonym), Elektronische Unterschrift (Synonym)
Fachlich freigegeben am
09.12.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren ging, muss die elektronische Signatur separat gesperrt werden.
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde. Alternativ kann die Sperrung auch in den BürgerServiceCentern des Bürgeramtes vorgenommen werden.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Wenden Sie sich zur Sperrung an die gebührenpflichtige Telefonnummer. Sie werden dort durch den Sperrprozess geführt. Werden Sie alternativ in einem BürgerServiceCenter vorstellig.
- Sperrung von Signaturzertifikaten beim elektronischen Identitätsnachweis
- Mit der elektronischen Signatur kann ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
- Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet.
- Diese Funktion kann genutzt werden, indem ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erworben und auf dem Personalausweis gespeichert wird.
- Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden.
- Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
- Alternativ kann die Sperrung auch in den Bürgerbüros erledigt werden.
- Zuständig: Bürgeramt Bremen