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Sperrung von Signaturzertifikaten beim elektronischen Identitätsnachweis

Bremen 99008004054002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004054002

Leistungsbezeichnung

Sperrung von Signaturzertifikaten beim elektronischen Identitätsnachweis

Leistungsbezeichnung II

Sperrung von Signaturzertifikaten beim elektronischen Identitätsnachweis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Digitale Unterschrift (Synonym), Digitale Unterschrift sperren (Synonym), nPA (Synonym), Elektronische Signatur (Synonym), Elektronische Unterschrift (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.12.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren ging, muss die elektronische Signatur separat gesperrt werden.

Volltext

Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde. Alternativ kann die Sperrung auch in den BürgerServiceCentern des Bürgeramtes vorgenommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten

Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich zur Sperrung an die gebührenpflichtige Telefonnummer. Sie werden dort durch den Sperrprozess geführt. Werden Sie alternativ in einem BürgerServiceCenter vorstellig.

Bearbeitungsdauer

Keine Angaben.

Frist

Keine Angaben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Sperrung von Signaturzertifikaten beim elektronischen Identitätsnachweis
  • Mit der elektronischen Signatur kann ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
  • Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet.
  • Diese Funktion kann genutzt werden, indem ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erworben und auf dem Personalausweis gespeichert wird.
  • Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden.
  • Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
  • Alternativ kann die Sperrung auch in den Bürgerbüros erledigt werden.
  • Zuständig: Bürgeramt Bremen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden