Zeugenladung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)
- Gerichtliche Entscheidungen (2140300)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie zu einem Termin im Familiengericht geladen sind und diesen nicht wahrnehmen können, können Sie den Termin telefonisch absagen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich ist, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist. Andernfalls wird Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt.
Sie können dem Familiengericht telefonisch mitteilen, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
- ärztliches Attest
Sofern persönliches Erscheinen angeordnet ist: Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Zwingender Inhalt: Aus dem Attest muss die Diagnose hervorgehen und die ärztliche Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit.
Sie können den Termin nicht wahrnehmen.
Folgende Angaben werden benötigt:
- Geschäftsnummer
- welcher Termin abgesagt werden soll
- Ihren Namen, Ihren Vornamen
Folgende Angaben können Sie zusätzlich machen:
- Ihre Telefonnummer
- Zeiten in denen Sie telefonisch erreichbar sind
- Vorschläge für Ihnen passende Ersatztermine
- Ihre (verwandtschaftliche/gesetzliche) Beziehung zum Betroffenen
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann ein Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt werden.
Das Ausbleiben ist so rechtzeitig zu entschuldigen, dass die Absetzung des Termins und die Benachrichtigung der Beteiligten möglich ist.
Ärztliche Atteste sind umgehend vorzulegen.
Zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes ist ein späteres Einreichen ausreichend, wenn das verspätete Einreichen unverschuldet war (§ 381 Abs. 1 S. 2 ZPO).
Die Einreichung von Nachweisen (Attest o.ä.) unterliegt keinem Formzwang (Kopien sind ausreichend).
Sofern das FamG telefonisch nicht zu erreichen ist, ist die Kontaktaufnahme per Fax (0421/361-16394, -59775) oder E-Mail (familiengericht@amtsgericht.bremen.de) möglich.