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Zeugenladung

Bremen 99089053000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089053000000

Leistungsbezeichnung

Zeugenladung

Leistungsbezeichnung II

Familie - Terminabsage (auch bei Anordnung des persönlichen Erscheinens)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gerichtliche Verfahren, Anzeige und Klage (1150200)
  • Gerichtliche Entscheidungen (2140300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie zu einem Termin im Familiengericht geladen sind und diesen nicht wahrnehmen können, können Sie den Termin telefonisch absagen.

Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich ist, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist. Andernfalls wird Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt.

Volltext

Sie können dem Familiengericht telefonisch mitteilen, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.

 

Erforderliche Unterlagen

  • ärztliches Attest

    Sofern persönliches Erscheinen angeordnet ist: Vorlage eines ärztlichen Attestes.
    Zwingender Inhalt: Aus dem Attest muss die Diagnose hervorgehen und die ärztliche Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit.

Voraussetzungen

Sie können den Termin nicht wahrnehmen.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Geschäftsnummer
  • welcher Termin abgesagt werden soll
  • Ihren Namen, Ihren Vornamen

Folgende Angaben können Sie zusätzlich machen:

  • Ihre Telefonnummer
  • Zeiten in denen Sie telefonisch erreichbar sind
  • Vorschläge für Ihnen passende Ersatztermine
  • Ihre (verwandtschaftliche/gesetzliche) Beziehung zum Betroffenen

 

Kosten

keine Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen Ordnungsgeld (siehe Beschreibung).

Verfahrensablauf

Telefonische Terminabsage.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei unentschuldigtem  Nichterscheinen kann ein Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt werden.

Das Ausbleiben ist so rechtzeitig zu entschuldigen, dass die Absetzung des Termins und die Benachrichtigung der Beteiligten möglich ist.

Ärztliche Atteste sind umgehend vorzulegen.

Zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes ist ein späteres Einreichen ausreichend, wenn das verspätete Einreichen unverschuldet war (§ 381 Abs. 1 S. 2 ZPO).

Die Einreichung von Nachweisen (Attest o.ä.) unterliegt keinem Formzwang (Kopien sind ausreichend).

Sofern das FamG telefonisch nicht zu erreichen ist, ist die Kontaktaufnahme per Fax (0421/361-16394, -59775) oder E-Mail (familiengericht@amtsgericht.bremen.de) möglich.

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden