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Überfahrtsangelegenheiten

Bremen 99108015134000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108015134000

Leistungsbezeichnung

Überfahrtsangelegenheiten

Leistungsbezeichnung II

Überfahrtsangelegenheiten

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie brauchen eine Erlaubnis der Straßenbaubehörde, um eine Straßenflächen, wie zum Beispiel Fuß- und Radwege oder Grünflächen mit einem Fahrzeug auf einer Überfahrt zu nutzen? Diese Erlaubnis können Sie beim Amt für Straßen und Verkehr beantragen.

Volltext

Gemäß § 17 BremLStrG (Bremisches Landesstraßengesetz) dürfen Straßenflächen, die nicht dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, wie zum Beispiel Fuß- und Radwege oder Grünflächen, mit Fahrzeugen nur mit Erlaubnis der Straßenbaubehörde auf einer Überfahrt benutzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass

Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der Eigentümer, der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher eines an der Straße grenzenden Grundstückes. Grenzt das Grundstück nicht an die Straße und ist es ausschließlich mit dieser durch einen befahrbaren, öffentlich- rechtlich gesicherten Zugang über ein Anliegergrundstück verbunden, ist ebenfalls der Eigentümer, der Erbbauberechtigte oder Nießbraucher des rückwärtig gelegenen Grundstückes antragsberechtigt.

Kosten

z.Zt. 200 € zzgl. Gemeinkostenzuschlag i.H.v. 10% auf die Herstellungskosten

Verfahrensablauf

Es wird gebeten, den Onlinedienst für den Antrag auf Erlaubnis und Herstellung einer Überfahrt zu verwenden und zusammen mit dem erforderlichen Lageplan von GeoInformation Bremen etwa 2 Monate vor der beabsichtigten Nutzung einzureichen. Weitere Informationen sind auf der Homepage des ASV abrufbar:

www.asv.bremen.de (http://www.asv.bremen.de) - Aufgaben - Straßenerhaltung - Überfahrtsangelenheiten

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

2 Monate vor der beabsichtigten Nutzung

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Überfahren von Anlagen, die nicht dem BremLStrG unterliegen, wie z.B. Grundstücke Dritter, Gleisanlagen, Wasserläufe, Hochwasserschutzanlagen u.ä., gesonderte Erlaubnisse, Genehmigungen oder Gestattungen erforderlich sind.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare