Unterrichtung über Eigentümerwechsel
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Fachlich freigegeben am
31.01.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sind Sie Eigentümer eines Grundstückes, für das eine bodenschutzrechtliche Anordnung vorliegt, haben Sie bei Verkauf des betreffenden Grundstücks die Behörde zu unterrichten.
Wer Eigentümer eines Grundstücks mit bodenschutzrechtlicher Anordnung ist, hat dies bei Verkauf der zuständigen Behörde zu melden.
Die Unterrichtung hat unverzüglich nach Erklärung der Auflassung schriftlich zu erfolgen.