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Akteneinsicht und Auskunft aus archivierten Bauakten

Bremen 99077015109000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99077015109000

Leistungsbezeichnung

Akteneinsicht und Auskunft aus archivierten Bauakten

Leistungsbezeichnung II

Akteneinsicht und Auskunft aus archivierten Bauakten / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Brhv (Synonym), Bauaktenarchiv Aktenarchiv Bauakten (Synonym), Akteneinsicht (Synonym), Bauakte einsehen (Synonym), Einsichtnahme Bauakte Statik (Synonym), Einsicht Bauakte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

24.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie erhalten bei uns Einsicht in und Auskunft aus archivierten Bauakten. Es können auch Kopien aus den Unterlagen angefertigt werden.

Volltext

Die Verwaltungsabteilung des Bauordnungsamtes gewährt Einsicht und gibt Auskunft aus archivierten Bauakten.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Berechtigungsnachweis

    1. als Eigentümer eines Grundstücks: Auszug aus dem Grundbuch (nicht älter als 1 Jahr!) oder Grundsteuerbescheid (aktueller Gundsteuerbescheid)

    2. als Käufer eines Grundstücks (wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgt ist): Notarieller Kaufvertrag oder Grunderwerbsteuerbescheid

    3. als Pächter eines Kleingartengrundstücks: Pachtvertrag

    4. als Verwalter für Immobilien: Verwaltervertrag und das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung

    5. als Erben oder der Erbengemeinschaft (wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und Ausweisdokument noch nicht erfolgt ist): Erbschein

  • Schriftliche Vollmacht mit Ausweiskopie

    Wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt, Notar oder eine andere Person vertreten lassen, erteilen Sie bitte eine formlose schriftliche Vollmacht und fügen Sie eine Fotokopie Ihres Ausweisdokuments bei zum Unterschriftsabgleich.

  • ggf. Prozessvollmacht

    Soll aufgrund eines Nachbarschaftsstreits die Nachbarbauakte eingesehen werden, so wird die Akteneinsicht nur einem Notar oder Rechtsanwalt mit Prozessvollmacht gewährt.

    Anderen Personen ist keine Akteneinsicht in Nachbarakten gestattet, die abgeschlossen sind.

    Unterlagen zu laufenden Verfahren können bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauordnung eingesehen werden.

Voraussetzungen

Die Akteneinsicht kann grundsätzlich nur dem Grundstückseigentümer oder einem von ihm Bevollmächtigten ermöglicht werden.

Kosten

Gebühr: 30€
Bereitstellung von PAPIER-Archivakten zur Einsichtnahme
Kosten für Kopien aus einer PAPIER-Archivakte nach Anzahl und Aufwand

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass Bauakten im Archiv nicht mehr vorhanden sind, so dass vielleicht gerade Ihrem Wunsch nach Einsicht in eine bestimmte Bauakte nicht nachgekommen werden kann.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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