Akteneinsicht und Auskunft aus archivierten Bauakten
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Sie erhalten bei uns Einsicht in und Auskunft aus archivierten Bauakten. Es können auch Kopien aus den Unterlagen angefertigt werden.
Die Verwaltungsabteilung des Bauordnungsamtes gewährt Einsicht und gibt Auskunft aus archivierten Bauakten.
- gültiges Ausweisdokument
- Berechtigungsnachweis
1. als Eigentümer eines Grundstücks: Auszug aus dem Grundbuch (nicht älter als 1 Jahr!) oder Grundsteuerbescheid (aktueller Gundsteuerbescheid)
2. als Käufer eines Grundstücks (wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgt ist): Notarieller Kaufvertrag oder Grunderwerbsteuerbescheid
3. als Pächter eines Kleingartengrundstücks: Pachtvertrag
4. als Verwalter für Immobilien: Verwaltervertrag und das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung
5. als Erben oder der Erbengemeinschaft (wenn die Eigentumsumschreibung im Grundbuch und Ausweisdokument noch nicht erfolgt ist): Erbschein
- Schriftliche Vollmacht mit Ausweiskopie
Wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt, Notar oder eine andere Person vertreten lassen, erteilen Sie bitte eine formlose schriftliche Vollmacht und fügen Sie eine Fotokopie Ihres Ausweisdokuments bei zum Unterschriftsabgleich.
- ggf. Prozessvollmacht
Soll aufgrund eines Nachbarschaftsstreits die Nachbarbauakte eingesehen werden, so wird die Akteneinsicht nur einem Notar oder Rechtsanwalt mit Prozessvollmacht gewährt.
Anderen Personen ist keine Akteneinsicht in Nachbarakten gestattet, die abgeschlossen sind.
Unterlagen zu laufenden Verfahren können bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in der Bauordnung eingesehen werden.
Die Akteneinsicht kann grundsätzlich nur dem Grundstückseigentümer oder einem von ihm Bevollmächtigten ermöglicht werden.
Es kann aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass Bauakten im Archiv nicht mehr vorhanden sind, so dass vielleicht gerade Ihrem Wunsch nach Einsicht in eine bestimmte Bauakte nicht nachgekommen werden kann.