Kraftfahrzeug Abmeldung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Abmelden (Synonym), Auto abmelden (Synonym), Brhv (Synonym), Diebstahl (Synonym), Fahrzeug gestohlen (Synonym), Fahrzeug unterschlagen (Synonym), Kfz abmelden (Synonym), Unterschlagung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
31.01.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter einen Antrag stellen.
Wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll, müssen Sie als Fahrzeughalter einen Antrag stellen.
Das Fahrzeug darf anschließend nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden.
Mit der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs erlischt die Steuer- und Versicherungspflicht.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
- Nachweis über die Anzeigenerstattung der Polizei
- Bei Diebstahl der Kennzeichen
- Kennzeichenschilder
- Falls das Fahrzeug verwertet werden soll, benötigen wir von der Annahmestelle oder des Verwertungsbetriebes (Demontagebetrieb) einen Verwertungsnachweis
- Gegebenenfalls eine Erklärung, dass das Fahrzeug ins Ausland exportiert wird
Es muss ein Antrag auf Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde gestellt werden. Es kann auch einen Vertreter (zum Beispiel Autohändler) beauftragt werden.