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Reisegewerbe Erlaubnis

Bremen 99050023005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050023005000

Leistungsbezeichnung

Reisegewerbe Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Reisegewerbekarte beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

24.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie bestimmte Leistungen außerhalb Ihrer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, anbieten (z.B. Händler auf Märkten, Schausteller, Betreiber von mobilen Imbisswagen). Handelsvertreter sind hingegen keine Reisegewerbetreibende.

Volltext

Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe meistens eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich. Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.

Hinweis:
Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten sind auch für das Reisegewerbe bindend.

Es gibt auch Tätigkeiten im Reisegewerbe für die keine Reisegewerbekarte benötigt wird. Die Aufnahme dieser Tätigkeiten muss angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass

    - eine Kopie ist bei schriftlicher Meldung ausreichend
    - bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
    - Führungszeugnis
    - Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen.

     

  • Reisegewerbekarte für Versicherungsvermittler oder -berater beziehungsweise als Makler, Bauträger, Baubetreuer, Anlageberater oder Darlehensvermittler

    zusätzlich Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse

    - Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
       - Auszug aus der Schuldnerkartei
       - Bescheinigung des Insolvenzgerichts
       - Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen

    - Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben.

     

  • Reisegewerbekarte für Versicherungsvermittler oder -berater zusätzlich

    Sachkundenachweis oder -nachweise oder Sie weisen die Delegation der Sachkunde auf eine Aufsichtsperson nach

  • Reisegewerbekarte für Sicherheitsdienste

    - zusätzlich Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten (bei Wohnsitz in Deutschland benötigen Sie hierfür in der Regel auch einen Auszug aus der Schuldnerkartei)
    - zusätzlich Unterrichtungsnachweis oder -nachweise der IHK oder als gleichwertig anerkannte Nachweise nach der Bewachungsverordnung

  • Reisegewerbekarte für Versteigerer

    zusätzlich Erlaubnis als Versteigerer (gegebenenfalls als öffentlich bestellter Versteigerer)

  • Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform

    bei Unternehmenssitz in Deutschland:
    - bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))

    bei Unternehmenssitz im Ausland:
    - Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

     

Voraussetzungen

Ein Reisegewerbe wird betrieben, wenn

  • gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder
  • ohne eine solche Niederlassung zu haben,
  • Waren feilgeboten oder Bestellungen aufgesucht (vertrieben) oder angekauft werden,
  • Leistungen angeboten oder Bestellungen auf Leistungen aufgesucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausgeübt werden.

Kosten

Gebühr: 128€

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte muss bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Die Reisegewerbekarte muss bei der Aushändigung unterschrieben werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über die persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen (z.B. Führungszeugnis, Auszug  aus dem Gewerbezentralregister, Personalpapiere). Für die juristische Person ist extra ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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