Sperrung von Signaturzertifikaten beim elektronischen Identitätsnachweis / Bremerhaven
Inhalt
Sperrung von Signaturzertifikaten beim elektronischen Identitätsnachweis / Bremerhaven
Sperrung von Signaturzertifikaten beim elektronischen Identitätsnachweis / Bremerhaven
Begriffe im Kontext
Brhv (Synonym), Digitale Unterschrift (Synonym), Digitale Unterschrift sperren (Synonym), Elektronische Signatur (Synonym), Elektronische Unterschrift (Synonym), nPA (Synonym)
Fachlich freigegeben am
31.07.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Ihr neuer Personalausweis verloren ging, muss die elektronische Signatur separat gesperrt werden.
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde. Alternativ kann die Sperrung auch in den Bürgerbüros erledigt werden.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Für die nachträgliche Aktivierung der eID-Funktion sowie für die Neusetzung der Geheimnummer und die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises fallen ab dem 01.01.2021 keine Gebühren an.
Wenden Sie sich zur Sperrung an die gebührenpflichtige Telefonnummer. Sie werden dort durch den Sperrprozess geführt. Werden Sie alternativ in den Bürgerbüros vorstellig.
- Sperrung von Signaturzertifikaten beim elektronischen Identitätsnachweis / Bremerhaven
- Mit der elektronischen Signatur kann ein digital vorliegendes Dokument (Verträge, Anträge und Urkunden), das sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wäre, rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
- Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist für die Nutzung der elektronischen Unterschrift vorbereitet.
- Diese Funktion kann genutzt werden, indem ein Signaturzertifikat eines zertifizierten Anbieters erworben und auf dem Personalausweis gespeichert wird.
- Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden.
- Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
- Alternativ kann die Sperrung auch in den Bürgerbüros erledigt werden.
- Zuständig: Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte, Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord