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Zulassungsbescheinigung I ändern / Bremerhaven

Bremen 99036011012000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036011012000

Leistungsbezeichnung

Zulassungsbescheinigung I ändern / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Zulassungsbescheinigung I ändern / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Adresse in Fahrzeugpapieren ändern (Synonym), Anschrift in Fahrzeugpapieren ändern (Synonym), Brhv (Synonym), Fahrzeugschein (Synonym), Kfz-Schein (Synonym), Namensänderung (Synonym), Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Persönliche Änderungen (bei Vor- und Nachnamen beispielsweise durch Heirat oder Scheidung) müssen in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II geändert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich:
    - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • bei Adressänderung

    ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.
    ABER: Sofern noch ein alter Fahrzeugschein vorhanden ist: dieser und der alte Fahrzeugbrief

  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

Voraussetzungen

Keine besonderen Voraussetzungen.

Kosten

Gebühr: 11,70€
Sofern auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss, fallen zusätzliche Kosten an.
Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II eine Zulassungsbescheinigung Teil I ebenfalls ausgestellt werden muss.

Verfahrensablauf

Die Änderung muss entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Behörde beantragt werden. Der Vertreter muss die Vollmacht, eine Kopie des Personalausweises des Vollmachtgebers und zusätzlich den eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Die Zulassungsbehörde gibt KFZ-steuerrelvante Änderungen automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Achtung:
Wenn das Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast wurde und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung erhalten hat, ist der Finanzierungsgeber zu bitten, das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung zu übersenden. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen.

Nach erfolgter Änderung wird das Dokument an die finanzierende Stelle zurückgesandt.

Hinweis: Bei Adressänderungen (nach einem Umzug innerhalb Bremerhavens ohne Halterwechsel) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht erforderlich.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Alte Dokumente behalten ihre Gültigkeit, bis wegen der Änderung von Angaben die Ausstellung neuer erforderlich wird. Ein Nebeneinander von altem Fahrzeugschein und neuer Zulassungsbescheinigung Teil II oder altem Fahrzeugbrief mit neuer Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht möglich.

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt. Besitzt das Fahrzeug noch alte Fahrzeugpapiere, kann die neue Adresse einmalig in den alten Fahrzeugschein eingetragen werden. Wurde die Adresse wurde im Fahrzeugschein bereits einmal geändert, müssen neue Papiere ausgestellt werden.

Technische Änderungen müssen  - soweit dies notwendig ist - ebenfalls eingetragen werden. Auch dies führt zu einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Wenn das Fahrzeug noch einen alten Fahrzeugpapiere besitzt, führen die Änderungen generell zu einer Neuausstellung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II.

Achtung:
Die Änderung muss vom Eigentümer des Fahrzeugs gemeldet werden. Handelt es sich beim Eigentümer und Halter des Fahrzeugs um unterschiedliche Personen, ist auch der Halter zu einer Meldung verpflichtet.

Das Bürgerbüro Mitte trägt keine technische Änderung in die Zulassungsbescheinigung ein. Nutzen Sie hierzu bitte die dem Bürgerbüro Nord zugeordnete Dienstleistung "Zulassungsbescheinigung I ändern - technische Änderung".

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal