Zulassungsbescheinigung I ersetzen - Verlust, Diebstahl / Bremerhaven
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Verlust von Dokumenten und Kennzeichen)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) Anlage 6 (zu § 13 Absatz 1)
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als ein Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), der ehemalige Fahrzeugschein. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer daher immer bei der Fahrt mitführen.
Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) beantragen bei:
- Verlust
- Diebstahl
- Unleserlichkeit
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht
zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
- ggf. zusätzlich Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung
z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP
- bei Zulassung auf Firmen
zusätzlich:
- Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
- Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt - Bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) verloren, diese wurde gestohlen oder ist nicht mehr leserlich.
- Sie müssen einen Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) stellen.
- Entweder bei der Zulassungsbehörde, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat
- oder bei einer Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeuges.
- Dies kann entweder die Person machen, auf die das Fahrzeug zugelassen ist oder eine Vertretung mit einer schriftlichen Vollmacht.
- Sie können die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) persönlich vor Ort oder über den Onlinedienst beantragen.
Online-Beantragung:
- Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
- Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln. Den Onlinedienst finden Sie unter "Formulare".
- Sie erhalten die ZB I per Post.
Beantragung persönlich vor Ort:
- Sie benötigen einen Termin, um die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) persönlich vor Ort beantragen zu können.
- Den Termin können Sie online oder telefonisch vereinbaren.
- Bringen Sie alle benötigten Unterlagen zum Termin mit.
- Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) wird sofort ausgestellt.
Bitte beachten Sie:
- Wenn für das Fahrzeug noch ein Fahrzeugschein ausgestellt wurde, wird als Ersatz jetzt eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ausgestellt.
- Ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) - ehemals Fahrzeugschein - und einem alten Fahrzeugbrief - nun Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) - ist nicht erlaubt.
- Wenn Sie also noch einen alten Fahrzeugbrief besitzen, muss auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) ausgestellt werden.
- Die alten Fahrzeugbriefe wurden bis Ende 2004 ausgestellt.
- Die Nummer der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) wird dann in Ihrer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) eingetragen.
Rechtsbehelf: Widerspruch.
Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) wieder, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.
- Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
- Ein Ersatzdokument muss beantragt werden bei
- Verlust
- Diebstahl
- Unleserlichkeit
- bei Diebstahl muss zusätzlich Anzeige bei Polizei erfolgen
- das Auto darf nicht genutzt werden, bis Ersatzdokument ausgestellt ist
- Ersatz muss persönlich oder online beantragt werden und ist mit Gebühren verbunden
- zuständig: Bürgerbüro Mitte und Bürgerbüro Nord