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Zulassungsbescheinigung I ersetzen - Verlust, Diebstahl / Bremerhaven

Bremen 99036011036000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036011036000

Leistungsbezeichnung

Zulassungsbescheinigung I ersetzen - Verlust, Diebstahl / Bremerhaven

Leistungsbezeichnung II

Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Ersatzfahrzeugschein (Synonym), Fahrzeugschein (Synonym), Kfz-Schein (Synonym), Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

13.02.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

Als ein Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I), der ehemalige Fahrzeugschein. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer daher immer bei der Fahrt mitführen. 

Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) beantragen bei:

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Unleserlichkeit

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

    zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
  • ggf. zusätzlich Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gültiger Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung

    z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

  • bei Zulassung auf Firmen

    zusätzlich:
    - Aktuelle und gültige Gewerbeanmeldung und, sofern vorhanden, aktueller und gültiger Handelsregisterauszug (auch als Kopie)
    - Vollmacht, wenn der Verfügungsberechtigte nicht persönlich den Antrag vor Ort stellt

  • Bei Minderjährigen:

    Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

Voraussetzungen

Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) verloren, diese wurde gestohlen oder ist nicht mehr leserlich.

Kosten

Ausstellung ZB I: 11,20 EUR. Ausstellung ZB I und ZB II: 21,60 EUR.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen einen Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) stellen. 
    • Entweder bei der Zulassungsbehörde, die das amtliche Kennzeichen zugeteilt hat 
    • oder bei einer Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeuges. 
  • Dies kann entweder die Person machen, auf die das Fahrzeug zugelassen ist oder eine Vertretung mit einer schriftlichen Vollmacht.
  • Sie können die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) persönlich vor Ort oder über den Onlinedienst beantragen.

Online-Beantragung:

  • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln. Den Onlinedienst finden Sie unter "Formulare".
  • Sie erhalten die ZB I per Post.

Beantragung persönlich vor Ort:

  • Sie benötigen einen Termin, um die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) persönlich vor Ort beantragen zu können.
  • Den Termin können Sie online oder telefonisch vereinbaren.
  • Bringen Sie alle benötigten Unterlagen zum Termin mit.
  • Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) wird sofort ausgestellt.

Bitte beachten Sie: 

  • Wenn für das Fahrzeug noch ein Fahrzeugschein ausgestellt wurde, wird als Ersatz jetzt eine Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ausgestellt.
  • Ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) - ehemals Fahrzeugschein - und einem alten Fahrzeugbrief - nun Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) - ist nicht erlaubt.
  • Wenn Sie also noch einen alten Fahrzeugbrief besitzen, muss auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) ausgestellt werden. 
  • Die alten Fahrzeugbriefe wurden bis Ende 2004 ausgestellt.
  • Die Nummer der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) wird dann in Ihrer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) eingetragen.

Bearbeitungsdauer

Die Online-Beantragung wird innerhalb von drei Werktagen bearbeitet. Die ZB I wird bei der Beantragung vor Ort sofort ausgestellt.

Frist

Es ist unverzüglich eine neue ZB I zu beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Rechtsbehelf: Widerspruch.

Haben Sie nach dem Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ein Ersatzdokument erhalten und finden die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) wieder, müssen Sie diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgeben.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beantragen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden
  • Ein Ersatzdokument muss beantragt werden bei
    • Verlust
    • Diebstahl
    • Unleserlichkeit 
  • bei Diebstahl muss zusätzlich Anzeige bei Polizei erfolgen 
  • das Auto darf nicht genutzt werden, bis Ersatzdokument ausgestellt ist
  • Ersatz muss persönlich oder online beantragt werden und ist mit Gebühren verbunden
  • zuständig: Bürgerbüro Mitte und Bürgerbüro Nord

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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