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Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis

Bremen 99050011005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050011005000

Leistungsbezeichnung

Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Heilpraktiker

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

03.02.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Das Gesundheitsamt Bremen ist in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt Bremen verantwortlich für das Heilpraktikerwesen in der Stadt Bremen.

Volltext

Die Anmeldungen zu den Überprüfungen nimmt das Ordnungsamt Bremen entgegen, in Bremerhaven ist das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Bremerhaven zuständig.

Die Überprüfungen für die allgemeine Heilpraktikererlaubnis für Bremen und Bremerhaven werden im Gesundheitsamt Bremen durchgeführt.

Gegenwärtig finden schriftliche Überprüfungen 2 Mal jährlich statt:

  • 3. Mittwoch im März
  • 2. Mittwoch im Oktober

Daran schließen sich die mündlich-praktischen Überprüfungen ca. 4 bis 8 Wochen später an.

Erforderliche Unterlagen

  • Welche Unterlagen benötigt werden, ist einzelfallabhängig.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

  • Erstwohnsitz in Bremen (alternativ Nachweis über berufliche Tätigkeit als Heilpraktiker oder Heilpraktikerin in Bremen)
  • Fristgerechte Einreichung der vollständigen Anmeldeunterlagen

Informationen zu den Anmeldemodalitäten erhalten Sie von Frau Michaelis vom Ordnungsamt.

Kosten

Gebühr: 240€
Verwaltungsgebühren des Ordnungsamtes
zzgl. Prüfungsgebühren des Gesundheitsamtes (die Höhe der Kosten erfragen Sie im Gesundheitsamt unter heilpraktiker@gesundheitsamt.bremen.de)

Verfahrensablauf

Die Überprüfungen bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil, für den nur die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die den schriftlichen Teil bestanden haben.

Die Überprüfung ist keine Prüfung im Sinne einer Leistungskontrolle zur Feststellung einer bestimmten Qualifikation, sondern dient der Abwehr von Gefahren für die Gesundheit einzelner Bürgerinnen und Bürger und der Bevölkerung. Laut Heilpraktikergesetz muss also der Frage nachgegangen werden, ob die Zulassung eine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde. Daraus folgt, dass neben der Kenntnis der einschlägigen gesundheitlichen Vorschriften auch solche fachlichen Grundlagenkenntnisse der Medizin zu überprüfen sind, ohne deren Beherrschung heilkundliche Tätigkeiten leicht mit Gefahren für die menschliche Gesundheit verbunden sein können.

Informationen zu den Inhalten der Prüfung erhalten Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Heilpraktikererlaubnis" im Gesundheitsamt.

Neben der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis ist es in Bremen möglich, folgende sektorale Heilkundeerlaubnisse zu beantragen:

  • Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie
  • Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie
  • Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Podologie

Weitere Informationen zu sektoralen Heilkundeerlaubnissen erteilt Frau Michaelis vom Ordnungsamt.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig.

Frist

Die Anmeldung zur Heilpraktikerüberprüfung ist bis ca. 8 Wochen vor dem Termin der schriftlichen Überprüfung möglich. Das exakte Datum erfragen Sie bitte bei Frau Michaelis vom Ordnungsamt.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

  • Frau MichaelisPsychKG, Tombola, Heilpraktikergesetz, Infektionsschutzgesetz
          E-Mail: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de
          Telefon: +49 421 361-31453

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden