Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
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Wer eine Veranstaltung im Freien auf öffentlichen Straßen oder Plätzen durchführen möchte, benötigt dafür vom Ordnungsamt eine Erlaubnis (sog. Sondernutzungserlaubnis gemäß § 18 Bremisches Landesstraßengesetz).
Typische Beispiele für solche Veranstaltungen sind Musikveranstaltungen, Standkonzerte (bei mehr als fünf Personen), Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen und Infoveranstaltungen.
Insbesondere wenn Sie eine Veranstaltung in der Innenstadt (z.B. Marktplatz oder Domshof) durchführen möchten, ist es sinnvoll, zunächst telefonischen Kontakt mit dem Ordnungsamt aufzunehmen, damit geklärt werden kann, ob die gewünschte Fläche für den geplanten Termin zur Verfügung steht.
Die Reinigung der genutzten Fläche sowie Kosten für ggf. notwendige Verkehrsbeschilderungen muss die Veranstalterin oder der Veranstalter selber übernehmen.
Hinweis
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Grünflächen ist der Umweltbetrieb Bremen zuständig. Kontakt über sondernutzungen@ubbremen.de oder unter der Telefonnummer 0421/361-67890.
Die Fläche darf erst nach Erteilung der schriftlichen Erlaubnis in Anspruch genommen werden. Die Sondernutzung des öffentlichen Grundes ohne Sondernutzungserlaubnis ist ordnungswidrig und kann nach § 48 Absatz 1 Nr.1 Bremischen Landesstraßengesetzes mit einer Geldbuße geahndet werden.
Der Antrag sollte mindestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Bei einem kurzfristig gestellten Antrag kann aufgrund der notwendigen Beteiligung anderer Behörden nicht gewährleistet werden, dass die Sondernutzungserlaubnis rechtzeitig erteilt wird.
- Der Antrag kann persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) an das Ordnungsamt gestellt werden. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Angaben zur Antragsstellerin oder zum Antragssteller (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer, ggf. E-Mail Adresse)
- Angaben zur Veranstaltungsleiterin oder zum Veranstaltungsleiter (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer)
- Veranstaltungskonzept (Ort, Datum, Zeiten, Umfang, Zweck und Art der Nutzung)
- Aufstellungsplan bzw. Skizze der Aufbauten auf der Fläche (maßstabgetreu)
- Ggf. eine Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Ggf. ein formelles Sicherheitskonzept
- Frau Glasbrenner Melissa E-Mail: sondernutzung@ordnungsamt.bremen.de
Telefon: +49 421 361 19741