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Online - Neuzulassung eines Fahrzeugs

Bremen 99036020001000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036020001000

Leistungsbezeichnung

Online - Neuzulassung eines Fahrzeugs

Leistungsbezeichnung II

Online - Neuzulassung eines Fahrzeugs

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • An- und Abmelden von Fahrzeugen (2110300)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.05.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der gewünschten Dienstleistung auch unseren Online-Service in Anspruch nehmen können. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".

Volltext

Mit der 3. Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung ist es als Privatperson ab dem 01.10.2019 möglich, eine Neuzulassung online durchzuführen.

Die Zulassungsbehörde stellt nach erfolgreichem Antrag die Zulassungsbescheinigung Teil I + II sowie die Siegelplakette(n) auf Plakettenträger(n) aus und versendet die Zulassungsunterlagen an die antragstellende Person.

Der / die Plakettenträger sind durch den Halter bzw. der die Halterin auf dem Kennzeichenschild / auf den Kennzeichenschildern anzubringen. Eine entsprechende Anleitung liegt dem Schreiben von der Zulassungsbehörde bei.
Für den Fall, dass die Prüfung des internetbasierten Antrages ergeben sollte, dass eine der Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist, wird die antragstellende Person hierüber bereits am Bildschirm informiert und kann diese ggf. korrigieren.

Eine Online-Neuzulassung ist nicht möglich:

  • wenn es zum Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscode gibt (ausgestellt nach dem 31.12.2017).
  • wenn eine Zulassung im Mehrstufenverfahren vorgenommen werden soll.
  • wenn eine Zulassung im Zusammenhang mit einem Gutachten / einer technischen Änderung erfolgen soll.
  • wenn die technischen Fahrzeugdaten nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt abgerufen werden können, weil diese nicht in der Datenbank hinterlegt worden sind.
  • wenn das Fahrzeug aus dem Ausland kommt, oder dort bereits zugelassen war.

Wunschkennzeichen reservieren:
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, müssen Sie dies über den Link zur "Internetbasierten Fahrzeugzulassung" machen. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service" - "Online-Fahrzeugzulassung - i-Kfz". Nur über diesen Weg kann der benötigte PIN generiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis (PA) / elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder elektronischer Identitätsnachweis (eID-Karte) für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

    Zum Einlesen des PA oder eAT wird ein externes Kartenlesegerät oder ein Android Smartphone mit Version ab 5.0 aufwärts und NFC-Schnittstelle oder ein IPhone 7 aufwärts mit Version iOS 13.1 aufwärts sowie die AusweisApp2 benötigt.

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit aufgebrachtem Sicherheitscode

    Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z.B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Mehr dazu finden Sie in der Dienstleistungsbeschreibung bei "Weitere Hinweise".

Voraussetzungen

  • Besitz eines fabrikneuen oder Gebrauchtfahrzeugs, das bisher nicht zugelassen wurde                
  • Die antragstellende Person ist eine natürliche Person und verfügt über ein Bankkonto für den Einzug der Kfz-Steuer  
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System  
  • internetbasierte Erteilung eines SEPA-Mandats für die Einziehung der Kfz-Steuer  
    Hinweis:
    eine Steuerbefreiung / -vergünstigung nach §3a Absatz 1 oder 2 KraftStG muss im Nachgang bei der Zollbehörde gesondert beantragt werden 
  • Es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände beim Hauptzollamt oder Gebührenrückstände bestehen                                                           

Kosten

Gebühr: 19,94€
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen. Zahlung nur mit Kreditkarte möglich.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Nach der abschließenden Bearbeitung des elektronischen Antrags in der KFZ-Zulassungsbehörde erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Drei Tage nach der Versendung des Zulassungsbescheides gilt das Fahrzeug als zugelassen. Die Unterlagen erhalten Sie mittels Postzustellungsurkunde.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Befindet sich die ZB II im Besitz eines Dritten (z. B. Leasing-Bank), so ist die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen. In der Regel liegt die ZB II 2 bis 3 Wochen nach Anforderung in der Zulassungsbehörde vor. Nach Erledigung erfolgt eine Rücksendung an den Absender. Die Kosten für Aufbewahrung und Rücksendung trägt in der Regel die/der Halter:in.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden