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Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

Bremen 99023005012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99023005012000

Leistungsbezeichnung

Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Fahrerqualifizierungsnachweis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Module (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.06.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Erfahren Sie hier mehr über die Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises.

Volltext

Am 02.12.2020 ist das geänderte Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft getreten. Die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung folgte am 17. Dezember 2020. Das Gesetz und die Verordnung setzen die EU Richtlinie 2018/645 zur Änderung der sog. "Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie" aus dem Jahr 2003 in nationales Recht um.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ab dem 23.Mai 2021 bundesweit ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl "95" in den Führerschein ab.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch für ausländische EU-Führerscheine ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein nicht möglich war.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto
    • Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.

  • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
    • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • EU-Kartenführerschein
  • Nachweis über die Grundqualifikation oder Nachweis der Fortbildungsmodule

Voraussetzungen

  • Der Antrag kann von Personen gestellt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben
  • Besitz eines Führerscheines der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

Kosten

36,00 € bis 52,80 € je nach Antragsart

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung

Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Wochen bis zur Übersendung des neuen Fahrerqualifikationsnachweises

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Bei Ausstellung eines Ersatzes für den Fahrerqualifizierungsnachweis ist zusätzlich eine Erklärung über den Verlust oder Diebstahl abzugeben

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden