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Deutsche Schulen im Ausland Aufnahme

Bremen 99088029034000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088029034000

Leistungsbezeichnung

Deutsche Schulen im Ausland Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Zur Aufnahme an einer Deutschen Schule im Ausland anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schulabschlüsse (Synonym), Bildungsgänge (Synonym), Deutsche Auslandsschulen (Synonym), Schularten (Synonym), Schule (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie wohnen im Ausland und möchten Ihr Kind an einer Deutschen Schule anmelden? Informieren Sie sich hier über Deutsche Schulen im Ausland.

Volltext

Zurzeit gibt es weltweit 140 Deutsche Auslandsschulen in 72 Ländern, die eine Ausbildung nach deutschen Standards ermöglichen. Es können sowohl deutsche oder internationale und gegebenenfalls auch landeseigene Abschlüsse erworben werden.

Der Großteil der Deutschen Auslandsschulen ist als Begegnungsschule konzipiert. Neben deutschen Kindern, die mit ihren Eltern im Ausland leben, stehen die Türen der Auslandsschulen auch Kindern anderer Nationalitäten offen.

In den deutschsprachigen Auslandsschulen werden die Schülerinnen und Schüler in der deutschen Sprache unterrichtet. Darüber hinaus finden im Sinne einer Begegnungsschule Teile des Unterrichts auch in der Landessprache oder in Fremdsprachen statt.

An Deutschen Auslandsschulen werden nicht nur Wissen und sprachliche Kompetenzen vermittelt. Die Schulen legen sehr viel Wert auf einen interkulturellen Austausch und pflegen aktiv die Partnerschaft mit Schulen in Deutschland. Dadurch haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit - im Rahmen eines Austausches - Deutschland vor Ort kennenzulernen.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Es gelten keine einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Deutschen Auslandsschulen.

Die jeweilige Schule entscheidet über die Aufnahme.

Rechtsgrundlage für die Beschulung von Schulpflichtigen Kindern bilden, sofern keine bilateralen Vereinbarungen vorliegen, die Vorschriften des jeweiligen Sitzlandes, die in der Schule erfragt werden können.

Kosten

Die jeweilige Schule legt die Gebühren fest.

Verfahrensablauf

  • Sie melden Ihr Kind an der entsprechenden Schule an.
  • Die Schule entscheidet anhand individueller Voraussetzungen und schulspezifischer Kriterien über die Aufnahme an der Deutschen Schule im Ausland.
  • Sie erhalten von der Schule eine Information, ob Ihr Kind an der Schule angenommen wird oder nicht.

Die jeweilige Schule entscheidet, welche Unterlagen bei der Anmeldung vorgelegt werden müssen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die jeweilige Schule legt die Anmeldefristen fest.

Hinweise

Die Deutschen Auslandsschulen bieten verschiedene Bildungsgänge und Abschlüsse an. Neben dem klassischen Abitur (im Ausland über die Deutsche Internationale Abiturprüfung - DIAP) sowie dem International Baccalaureate (IB) und dem Gemischtsprachigen International Baccalaureate (GIB) eröffnen viele Auslandsschulen auch Angebote zu den mittleren Schulabschlüssen (Realschulabschluss, Hauptschulabschluss). Einige Deutsche Auslandsschulen bieten eine duale Ausbildung oder die Fachoberschule an. Mit dieser interkulturellen, kompetenzorientierten und auch praxisnahen Bildung haben Absolventinnen und Absolventen weltweit gute Karrierechancen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts, auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, auf den Seiten der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zur Aufnahme an einer Deutschen Schule im Ausland anmelden
  • Ausbildung nach deutschen Standards im Ausland möglich
  • deutsche, internationale oder landeseigene Abschlüsse
  • Zuständigkeit für Anmeldeverfahren liegt bei der jeweiligen Schule im Ausland
  • Zuständig: SKB Referat 20 - Qualitätsentwicklung und Standardsicherung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden