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Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung

Bremen 99107045104000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107045104000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

GEZ (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

05.09.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge? Dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.

Volltext

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.

Von der Beitragspflicht ausgenommen sind:

  • gemeinnützige Einrichtungen für behinderte Menschen
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Einrichtungen für Suchtkranke
  • gemeinnützige Vereine und Stiftungen
  • öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen

Ebenso müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten entrichten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

Kosten

Bemerkung: Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Betriebsstätte Unternehmen in Betrieb nehmen, denken Sie an die Anmeldung, die Sie ganz einfach online durchführen können.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug innehat. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird.

Hinweise

Zur Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:

  • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
  • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
  • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
  • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
  • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
  • Beitragsnummer
  • Datum des Beginns des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
  • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit 
  • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
  • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Anmeldung 
  • Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge relevant
  • Berechnung anhand der Anzahl der Beschäftigten
  • Anmeldung über Online-Service
  • Zuständige Stelle: Beitragsservice (bundesweit)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden