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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Änderung

Bremen 99107008011000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008011000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Änderung

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Veränderungen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Rundfunkgebühr (Synonym), GEZ (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

06.09.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.

Volltext

Teilen Sie bitte alle Änderungen mit. Alles was Auswirkungen auf Ihre Beitragspflicht hat ist wichtig:

Adressänderung

  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise
  • neue Zweitwohnung.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen

Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.

Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:

  • Adressänderung
  • Namensänderung
  • neue Kontoverbindung
  • andere Zahlungsweise

Kosten

Gebühr: 18,36€
Je Wohnung und Monat. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Gebühr: 6,12€
Ermäßigter Rundfunkbeitrag. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.

Verfahrensablauf

Die Änderungen können Sie online oder schriftlich übermitteln.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,

  • dass diese von niemandem bewohnt wird,
  • dass für diese kein Mietvertrag besteht und
  • dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung 
  • Änderungen online oder schriftlich
  • Adressänderung oder
  • Namensänderung oder
  • neue Kontoverbindung oder
  • andere Zahlungsweise
  • neue Zweitwohnung.
  • Zuständige Stelle: Beitragsservice

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden