Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Änderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Rundfunkgebühr (Synonym), GEZ (Synonym)
Fachlich freigegeben am
06.09.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Teilen Sie bitte alle Änderungen mit. Alles was Auswirkungen auf Ihre Beitragspflicht hat ist wichtig:
Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
- neue Zweitwohnung.
Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Gebühr:
18,36€
Je Wohnung und Monat. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Gebühr:
6,12€
Ermäßigter Rundfunkbeitrag. Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung
- Änderungen online oder schriftlich
- Adressänderung oder
- Namensänderung oder
- neue Kontoverbindung oder
- andere Zahlungsweise
- neue Zweitwohnung.
- Zuständige Stelle: Beitragsservice