Anzeige einer Änderung der persönlichen Daten bei der Handwerkskammer Entgegennahme
Inhalt
Anzeige einer Änderung der persönlichen Daten bei der Handwerkskammer Entgegennahme
Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
15.11.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.
- Anzeige einer Änderung der persönlichen Daten bei der Handwerkskammer - Entgegennahme
- Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, muss das der zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden
- zuständig: Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt