Vergabe Bekanntmachung der Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 39 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung - VgV)
- § 18 EU - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A
- § 35 Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV)
- § 38 Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO)
- § 21 Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV)
- Nationale Vergaben: § 30 Unterschwellenvergabeordnung
- § 20 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A
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Sie können sich, so weit dies rechtlich vorgesehen ist, über vergebene Aufträge und deren Ergebnisse informieren.
Öffentliche Auftraggeber sind in bestimmten Fällen verpflichtet, nach der Zuschlagserteilung Informationspflichten einzuhalten und bestimmte Informationen zu einem vergebenen Auftrag uneingeschränkt zu veröffentlichen.
Folgende Informationen können Gegenstand der Informationspflicht sein: Angaben zum Auftraggeber, zum Auftragsgegenstand, zum durchgeführten Vergabeverfahren, zu Art und Umfang der Leistung bzw. zum Ort der Ausführung sowie der Name des beauftragten Unternehmens.
Die Informationen zum vergebenen Auftrag können Sie in Internetportalen und amtlichen Veröffentlichungsblättern einsehen.
Sie können den Datenservice Öffentlicher Einkauf nutzen, um alle Informationen zu vergebenen Aufträgen einzusehen.
- Keine
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- Bei Bedarf nutzen Sie die erweiterte Suche, um die angezeigten Ergebnisse besser auf Ihre Anforderungen einzuschränken.
- Nach der erfolgreichen Suche wird eine entsprechende Trefferliste angezeigt mit Bekanntmachungen, welche den gesuchten Kriterien entsprechen.
- In der Trefferliste kann die entsprechende Ausschreibung ausgewählt und die Detailinformationen angezeigt werden.
- In den jeweiligen Detailinformationen finden Sie einen Link zur Vergabeplattform der ausschreibenden Stelle
Informationen zu vergebenen Aufträgen können Sie ebenso auf den Vergabeplattformen des Bundes, der Länder und Kommunen einsehen.
- Ergebnisse des Vergabeverfahrens einsehen.
- Öffentliche Auftraggeber sind in bestimmten Fällen verpflichtet, nach der Zuschlagserteilung Informationspflichten einzuhalten und bestimmte Informationen zu einem vergebenen Auftrag uneingeschränkt zu veröffentlichen.
- Die Informationen zum vergebenen Auftrag können Sie in Internetportalen und amtlichen Veröffentlichungsblättern einsehen.
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- Zuständige Behörde: Die jeweiligen Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen