Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie wollen ihre Zulassung als Rechtsanwalt oder als Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.
Wer als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Dafür wird von der zuständigen Stelle bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Urkunde ausgestellt und ausgehändigt und Sie werden in das amtliche bundesweite Anwaltsverzeichnis eingetragen.
Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der zulassenden Stelle. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
- Prüfungszeugnis
Original/ Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt, über das Bestehen der Eignungsprüfung oder über anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO im Original.
- Promotionsurkunde
Gegebenenfalls Original/ Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades.
- Fragebogen
Ausgefüllter und unterzeichneter Fragebogen, der die Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO abfragt.
- Auszug aus dem Bundeszentralregister
Wird von der Rechtsanwaltskammer eingeholt.
- Lebenslauf
Lebenslauf mit Lichtbild unter Angabe des Geburtsnamens.
- Original/Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder
- Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) oder
- bestandene Eignungsprüfung nach dem EuRAG
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
- Eingang der Verwaltungsgebühr
- Vereidigung
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen auf Zulassung als Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen. Entsprechende Antragsformulare finden Sie entweder hier und/oder auf der Webseite.
Diese sind auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den geforderten Unterlagen an die Rechtsanwaltskammer zu übersenden.
Sollten Sie über ein entsprechendes Postfach verfügen, können Sie den Antrag über ein an die EGVP-Infrastruktur angebundenes Bürgerpostfach stellen. Auch der Weg der E-Mail und postalischen Übermittlung steht Ihnen offen.
Originalunterlagen können Sie persönlich vorlegen oder postalisch einreichen. Diese werden nach Bearbeitung wieder herausgegeben.
- Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen
- Beantragung über die RAK Bremen
- Umfangreiche Voraussetzungen
- Übersendung auch über das vereinfachte Antragsformular möglich.
- Zuständige Stelle: Hanseatischen Rechstanwaltskammer Bremen