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Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung

Bremen 99082002001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082002001000

Leistungsbezeichnung

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Rechtsanwalt (Synonym), Rechtsanwältin (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

28.12.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen ihre Zulassung als Rechtsanwalt oder als Rechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.

Volltext

Wer als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Dafür wird von der zuständigen Stelle bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Urkunde ausgestellt und ausgehändigt und Sie werden in das amtliche bundesweite Anwaltsverzeichnis eingetragen.

Mit der Zulassung werden Sie Mitglied der zulassenden Stelle. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Prüfungszeugnis

    Original/ Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt, über das Bestehen der Eignungsprüfung oder über anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung

    Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 51 BRAO im Original.

  • Promotionsurkunde

    Gegebenenfalls Original/ Ausfertigung oder  amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades.

  • Fragebogen

    Ausgefüllter und unterzeichneter Fragebogen, der die Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO abfragt.

  • Auszug aus dem Bundeszentralregister

    Wird von der Rechtsanwaltskammer eingeholt.

  • Lebenslauf

    Lebenslauf mit Lichtbild unter Angabe des Geburtsnamens.

Voraussetzungen

  • Original/Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder
  • Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) oder
  • bestandene Eignungsprüfung nach dem EuRAG
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
  • Eingang der Verwaltungsgebühr
  • Vereidigung

Kosten

Es fallen Gebühren nach § 192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Gebührensatzung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen an.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen auf Zulassung als Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen. Entsprechende Antragsformulare finden Sie entweder hier und/oder auf der Webseite.

Diese sind auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den geforderten Unterlagen an die Rechtsanwaltskammer zu übersenden.

Sollten Sie über ein entsprechendes Postfach verfügen, können Sie den Antrag über ein an die EGVP-Infrastruktur angebundenes Bürgerpostfach stellen. Auch der Weg der E-Mail und postalischen Übermittlung steht Ihnen offen.

Originalunterlagen können Sie persönlich vorlegen oder postalisch einreichen. Diese werden nach Bearbeitung wieder herausgegeben. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab und beträgt etwa 3 Wochen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen 
  • Beantragung über die RAK Bremen
  • Umfangreiche Voraussetzungen
  • Übersendung auch über das vereinfachte Antragsformular möglich.
  • Zuständige Stelle: Hanseatischen Rechstanwaltskammer Bremen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden