Zulassung Rechtsanwaltskanzlei als Berufsausübungsgesellschaft beantragen
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Sie wollen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in einer Gesellschaft nach deutschem Recht, europäischen Gesellschaft oder Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums gem. § 59b Abs. 2 S. 1 BRAO führen?
Sie wollen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in einer Gesellschaft nach deutschem Recht, europäischen Gesellschaft oder Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums gem. § 59b Abs. 2 S. 1 BRAO führen?
Die Ausübung erfordert grundsätzlich der Zulassung nach § 59f Abs. 1 BRAO bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen.
Keiner Zulassung bedürfen Personengesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Angehörige eines in § 59c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 genannten Berufs angehören.
Es kann ein freiwilliger Antrag auf Zulassung gestellt werden.
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder eine vorläufige Deckungszusage
- Registerauszug je nach Rechtsform Partnerschafts-/ Handelsregister
- Je nach Antragssteller:in und Konstellation weitere Unterlagen (vgl. S. 3 des Antragsformulars)
Die Berufsausübungsgesellschaft, ihre Gesellschafter und die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane müssen die Voraussetzungen der §§ 59b, 59c, 59d Abs. 5, 59i, 59j BRAO erfüllen.
Das Antragsformular erhalten Sie auf der Internetwseite der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen"- Wo kann ich mehr erfahren? - "Formulare/ Zulassungsanträge der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen"
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen über das beA oder schriftlich bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen ein und überweisen Sie die anfallenden Gebühren.