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Zulassung Rechtsanwaltskanzlei als Berufsausübungsgesellschaft beantragen

Bremen 99082004007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082004007000

Leistungsbezeichnung

Zulassung Rechtsanwaltskanzlei als Berufsausübungsgesellschaft beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zulassung Rechtsanwaltskanzlei als Berufsausübungsgesellschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in einer Gesellschaft nach deutschem Recht, europäischen Gesellschaft oder Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums gem. § 59b Abs. 2 S. 1 BRAO führen?

Volltext

Sie wollen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in einer Gesellschaft nach deutschem Recht, europäischen Gesellschaft oder Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums gem. § 59b Abs. 2 S. 1 BRAO führen? 

Die Ausübung erfordert grundsätzlich der Zulassung nach § 59f Abs. 1 BRAO bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen. 

Keiner Zulassung bedürfen Personengesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Angehörige eines in § 59c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 genannten Berufs angehören.

Es kann ein freiwilliger Antrag auf Zulassung gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder eine vorläufige Deckungszusage
  • Registerauszug je nach Rechtsform Partnerschafts-/ Handelsregister
  • Je nach Antragssteller:in und Konstellation weitere Unterlagen (vgl. S. 3 des Antragsformulars)

Voraussetzungen

Die Berufsausübungsgesellschaft, ihre Gesellschafter und die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane müssen die Voraussetzungen der §§ 59b, 59c, 59d Abs. 5, 59i, 59j BRAO erfüllen.

Kosten

Für die Zulassung der Berufsausübungsgesellschaft fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen an. Den Link zur Gebührenordnung finden Sie unter "Weitere Informationen" - Wo kann ich mehr erfahren?" - Gebührenordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen".

Verfahrensablauf

Das Antragsformular erhalten Sie auf der Internetwseite der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen"- Wo kann ich mehr erfahren? - "Formulare/ Zulassungsanträge der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen"

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen über das beA oder schriftlich bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen ein und überweisen Sie die anfallenden Gebühren. 

 

Bearbeitungsdauer

3 Woche(n)
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab und beträgt bei der Einreichung vollständiger Unterlagen und Vorliegen aller Zulassungsvoraussetzungen etwa drei Wochen.

Frist

Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Berufsausübungsgesellschaft erfolgen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden