Leichenpass Ausstellung
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Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Bremens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.
Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Bremens befördern? Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
- Schriftlicher formloser Antrag
- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen
- gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
- Sterbeurkunde des Standesamts
- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.
- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung.
Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.
- Persönliche Beantragung des Leichenpasses im Institut für Rechtsmedizin.
- Beantragung per E-Mail über rechtsmedizin@gesundheitnord.de
Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.
Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
- Internationalen Leichenpass beantragen
- Wird ggf. für die Beförderung an einen Ort außerhalb Bremens benötigt.
- Verstorbene Person muss identifiziert und Todesursache bekannt sein.
- Gebühr: 29,50 Euro.
- zuständige Behörde: Institut für Rechtsmedizin