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Leichenpass Ausstellung

Bremen 99101003012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101003012000

Leistungsbezeichnung

Leichenpass Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Internationalen Leichenpass beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Bremens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.

Volltext

Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Bremens befördern? Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher formloser Antrag
  • Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen
    • gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
  • Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
  • Sterbeurkunde des Standesamts

Voraussetzungen

  • Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.
  • Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.
  • Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung.

Kosten

Gebühr: 29,50€
- 16,00 EUR für das Überführungszeugnis - 13,50 EUR für den Leichenpass Es wird eine Rechnung ausgestellt und dem Bestatter mitgegeben.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

  • Persönliche Beantragung des Leichenpasses im Institut für Rechtsmedizin.
  • Beantragung per E-Mail über rechtsmedizin@gesundheitnord.de

Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

Bearbeitungsdauer

Der Leichenpass wird unverzüglich ausgestellt.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Internationalen Leichenpass beantragen
  • Wird ggf. für die Beförderung an einen Ort außerhalb Bremens benötigt.
  • Verstorbene Person muss identifiziert und Todesursache bekannt sein.
  • Gebühr: 29,50 Euro.
  • zuständige Behörde: Institut für Rechtsmedizin

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden