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Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung

Bremen 99088038016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088038016000

Leistungsbezeichnung

Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen: Einfache Berufsbildungsreife, Erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Allgemeine Hochschulreife

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ausländisch (Synonym), Schulabschlüsse (Synonym), Zeugnisse (Synonym), Gleichwertigkeit (Synonym), Bescheinigung (Synonym), Bewertung (Synonym), Diplom (Synonym), Baccalaureate (Synonym), Zertifikat (Synonym), Schulausbildung (Synonym), Zertifizierung (Synonym), International (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

11.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen ihr im Ausland erworbenes Schulabschlusszeugnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme beziehungsweise der beruflichen Aus- und Weiterbildung anerkennen lassen? Senden Sie uns Ihren Antrag und die vollständigen Unterlagen zu.

Volltext

Die Senatorin für Kinder und Bildung ist für die Bewertung von im Ausland erworbenen Schulabschlüssen zuständig. Die Anerkennung erfolgt zum Zweck der Arbeitsaufnahme oder der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bundesland Bremen. 

Für die Anerkennung von Schulabschlüssen zum Zweck der Aufnahme eines Studiums ist die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V. zuständig. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren? - "Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen uni-assist e.V.". 

Für die Anerkennung eines abgeschlossenen Studiums ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zuständig. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)".

Alle Fragen zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen beantwortet das Willkommenscenter Bremen. Einen Link zur Internetseite finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - Willkommens-Center".

Erforderliche Unterlagen

  • Benötigte Unterlagen und Nachweise

    Immer erforderlich

    • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
    • Abschlusszeugnis* mit Fächer- und Notenübersicht in Originalsprache und auf Deutsch**
    • Lebenslauf
    • Gültiges Ausweisdokument, z. B. Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass

    Wenn möglich

    • Studiennachweise in Originalsprache und auf Deutsch**
    • Nachweis über Hochschulaufnahmeprüfung in Originalsprache und auf Deutsch**
    • Nachweis über Namensänderung in Originalsprache und auf Deutsch**
    • Spätaussiedlerausweis in Originalsprache und auf Deutsch**

    * In Einzelfällen werden zusätzliche Schuljahreszeugnisse angefordert.

    ** Bitte lassen Sie Übersetzungen auf der Grundlage Ihrer Originalzeugnisse von beeidigten Übersetzer/innen – nach Möglichkeit in Deutschland – anfertigen. Bei Zweifeln an der Qualität von Übersetzungen aus dem Ausland behalten wir uns das Recht vor, Übersetzungen von beeidigten Übersetzer/innen aus Deutschland nachzufordern.

Voraussetzungen

  • Vollständiger Antrag
  • Wohnsitz und/oder Arbeitgeber im Bundesland Bremen

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Prüfung auf Vollständigkeit
  • Gegebenenfalls Nachforderung benötigter Unterlagen 
  • Gegebenenfalls vertiefte Prüfung durch die ZAB
  • Ausstellung des Bescheides

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer nimmt in der Regel bis zu drei Monate in Anspruch.

Frist

Keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

HB3763

Ansprechpunkt

  • Die Senatorin für Kinder und Bildung - Kontakt für Einfache Berufsbildungsreife, Erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss, fachgebundene Hochschulreife, Allgemeine HochschulreifeEinfache Berufsbildungsreife, Erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss, fachgebundene Hochschulreife, Allgemeine Hochschulreife
          E-Mail: zeugnisanerkennung@bildung.bremen.de
  • Die Senatorin für Kinder und Bildung - Kontakt für FachhochschulreifeFachhochschulreife
          E-Mail: referat22@bildung.bremen.de

Zuständige Stelle

nicht vorhanden