Berufsfachschule Aufnahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 16 Absatz 1 Ziffer 2b Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- § 26 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- § 33 Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
- § 6b Bremisches Schulverwaltungsgesetz (BremSchVwG)
- Bewerbungsschluss für die Aufnahme in öffentliche berufliche Vollzeitbildungsgänge im Bremer Schulblatt Ziffer 431.01
Sie möchten sich an einer Berufsfachschule bewerben? Die Ausbildungen in den verschiedenen Berufsfachschulen bereiten entweder berufsvorbereitend auf einen Beruf vor oder schließen mit einem schulischen Berufsabschluss ab. Teilweise werden sie doppelqualifizierend angeboten.
Die Ausbildungen in den verschiedenen Berufsfachschulen bereiten entweder berufsvorbereitend auf einen Beruf vor oder schließen mit einem schulischen Berufsabschluss ab. Teilweise werden sie doppelqualifizierend angeboten.
Die schulische Form der Berufsausbildung in einer Berufsfachschule mit Berufsabschluss wird in Berufsbereichen angeboten, in denen es eine vergleichbare betriebliche Ausbildung im dualen System in dieser Form nicht gibt. Die Berufsausbildung an der Berufsfachschule schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Die berufsvorbereitenden Bildungsgänge der Berufsfachschule vertiefen die Berufsorientierung und bereiten die Schülerinnen und Schüler auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vor. Sie können einjährig oder zweijährig sein.
In den doppelqualifizierenden Bildungsgängen der Berufsfachschule für Assistentinnen und Assistenten besteht die Möglichkeit, gleichzeitig und integrativ eine anerkannte Berufsausbildung abzuschließen und eine Studienberechtigung (Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife) zu erwerben.
Folgende Abschlüsse können in den Berufsfachschulen erlangt werden:
Berufsfachschule für Assistenten
- Biologisch-technische/r Assistent/in
- Chemisch-technische/r Assistent/in
- Physikalisch-technische/r Assistent/in
- Informationstechnische/r Assistent/in, Schwerpunkt Informations- und Netzwerksystemtechnik
- Mathematisch-technische/r Assistent/in, Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftsinformatik
- Gestaltungstechnische/r Assistent/in, Schwerpunkt Grafik
- Kaufmännische/r Assistent/in, Schwerpunkt Informationsverarbeitung
- Kaufmännische/r Assistent/in, Schwerpunkt Fremdsprachen
- Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in
Berufsfachschule für Pflegeassistenz
- Altenpflegeassistenz / Heilerziehungspflegeassistenz
Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Familienpflege
- Fachkraft für Hauswirtschaft und Familienpflege
Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz
- Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent
Berufsfachschule für Kinderpflege
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin / Staatlich geprüfter Kinderpfleger
Darüber hinaus gibt es folgende weitere Abschlüsse:
- Abschluss der Einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschule (Erweiterte Berufsbildungsreife oder Mittlerer Schulabschluss, ggf. mit GyO-Zugangsberechtigung)
- Abschluss der Zweijährigen Höheren Handelsschule (schulischer Teil der Fachhochschulreife)
Die Ausbildung findet in der Regel in Vollzeitform statt.
Die Ausbildungszeit beträgt in Vollzeitform 1 bis 2 Jahre, bei doppelqualifizierenden Bildungsgängen 3 bis 4 Jahre.
Zur Bewerbung um Aufnahme wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Berufsschule.
Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Berufsschule finden Sie im Bremer Behördenfinder. Den Link finden Sie unter "Weitere Informationen".
- Nachweise entsprechend der geltenden Zulassungsvoraussetzungen
- Aufnahmeformular
Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen berufsbildenden Schule (in der Regel über die Homepage der Schule verfügbar).
Die Voraussetzungen für den Besuch der gewünschten Berufsfachschule entnehmen Sie bitte der Homepage der jeweiligen berufsbildenden Schule. Berufsfachschulen können Sie teilweise mit der Einfachen oder der Erweiterten Berufsbildungsreife oder mit dem Mittleren Schulabschluss besuchen.
- Wählen Sie die gewünschte Berufsfachschule aus.
- Laden Sie sich das Aufnahmeformular von der Homepage der jeweiligen berufsbildenden Schule herunter oder holen Sie es vor Ort im Schulsekretariat in Papierform ab.
- Füllen Sie das Aufnahmeformular aus und reichen Sie das ausgefüllte Aufnahmeformular zusammen mit den notwendigen Unterlagen entsprechend der Schulvorgaben bei der berufsbildenden Schule ein.
- Nach erfolgter Auswahl durch die berufsbildende Schule erhalten Sie eine Mitteilung dieser Schule zu Ihrer Aufnahme oder Ablehnung.
- Bremer Behördenfinder
- Weitere Informationen zur Berufsfachschule mit Berufsabschluss auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung
- Weitere Informationen zu doppelqualifizierenden Bildungsgängen auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung
- Weitere Informationen zur berufsvorbereitenden Berufsfachschule auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung
- Weitere Informationen zur Zweijährigen Höheren Handelsschule auf der Seite der Senatorin für Kinder und Bildung
Informationen zu den angebotenen Bildungsgängen und Formulare finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen berufsbildenden Schulen.
- Bewerbung um Aufnahme an einer Berufsfachschule
- schulische Form der Berufsausbildung in Berufsfachschule mit Berufsabschluss in Berufsbereichen, in denen es keine vergleichbare betriebliche Ausbildung im dualen System gibt
- berufsvorbereitende Bildungsgänge der Berufsfachschule zur Berufsorientierung und Vorbereitung auf Aufnahme einer Berufsausbildung
- doppelqualifizierende Bildungsgängen der Berufsfachschule für Assistentinnen und Assistenten mit Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss in anerkannter Berufsausbildung mit Studienberechtigung (Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife)
- Ausbildung in der Regel in Vollzeitform,
- Ausbildungszeit in Vollzeitform ein bis zwei Jahre, bei doppelqualifizierenden Bildungsgängen drei bis vier Jahre
- Voraussetzungen: je nach gewünschter Berufsfachschule unterschiedlich, teilweise mit der Einfachen oder der Erweiterten Berufsbildungsreife oder mit dem Mittleren Schulabschluss
- Unterlagen: Ausgefülltes Aufnahmeformular der jeweiligen Berufsfachschule, Nachweise entsprechend der jeweilig geltenden Zulassungsvoraussetzungen
- Bewerbung bei der jeweiligen Berufsfachschule direkt
- Bewerbungsschluss jeweils der 01.03. eines jeden Jahres
- Zuständige Stelle: Die Senatorin für Kinder und Bildung Referat 22 – Ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben, berufsbildende Schulen