Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Grundschule Aufnahme

Bremen 99088050034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088050034000

Leistungsbezeichnung

Grundschule Aufnahme

Leistungsbezeichnung II

Aufnahme an einer Grundschule anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben ein schulpflichtiges Kind? Dann startet dieses seinen Bildungsweg in einer Grundschule.

Volltext

Die Grundschule umfasst in Bremen die Schuljahrgänge 1 bis 4. 

Es besteht für Ihr Kind eine Schulpflicht. In Bremen wird Ihr Kind in der Regel eingeschult, wenn es bis zum 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt wird. 

Auch Kinder, die in der Zeit vom 1.7. bis zum 30.9. des Jahres 6 Jahre alt werden, können ebenfalls innerhalb der Anmeldefrist das Kind für die Einschulung anmelden (Karenzzeitkind).

Die Erziehungsberechtigten erhalten zunächst eine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Sie müssen Ihr Kind dann in der zuständigen Grundschule anmelden.

Die Zuordnung zur Anmeldeschule richtet sich nach dem für jede Grundschule jeweiligen von der Stadtgemeinde Bremen festgelegten Einzugsbezirk.

Eine Ausnahme gibt es bei der Kinderschule Bremen, diese ist frei anwählbar.

Eine Aufnahme in eine Grundschule mit besonderem Fremdsprachenangebot ist möglich, diese kann beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Optional: Sorgerechtsbeschluss

Voraussetzungen

Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt werden, werden am 1. August des Jahres schulpflichtig. Schulpflichtige Kinder können nur aus "erheblichen gesundheitlichen Gründen" für 1 Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Fachaufsicht auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres 6 Jahre alt werden, können auf Antrag schulpflichtig werden. Die Erziehungsberechtigten müssen diesen Antrag innerhalb der Anmeldefrist abgeben. Über eine schulärztliche Empfehlung wird geprüft, ob das gut für das Kind ist. Vielleicht wird entschieden, dass das Kind noch 1 Jahr zurückgestellt wird.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. Januar des Folgejahres 6 Jahre alt werden, können auch auf Antrag schulpflichtig werden. Über ein schulärztliches Gutachten wird geprüft, ob das gut für das Kind ist. Geprüft wird, ob das Kind hinsichtlich seiner sprachlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten durch den Unterricht und das übrige Schulleben nicht überfordert werden wird.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Einschulungsbenachrichtigung von der Behörde. Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum 30.6. des Jahres 6 Jahre alt werden.

Kinder, die in der Zeit vom 1.7. bis zum 30.9. des Jahres 6 Jahre alt werden, können ebenfalls innerhalb der Anmeldefrist das Kind für die Einschulung anmelden (Karenzzeitkind). Die Anmeldung von Karenzeitkindern ist verbindlich.

Alle Kinder müssen in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Die Zuordnung zur Anmeldeschule richtet sich nach dem für jede Grundschule jeweiligen von der Stadtgemeinde Bremen festgelegten Einzugsbezirk.

Wenn Ihr Kind an einer anderen öffentlichen Grundschule als die Anmeldeschule eingeschult werden soll, müssen Sie in der Anmeldezeit einen begründeten formlosen Antrag in Ihrer Anmeldeschule einreichen.

Wenn Ihr Kind einen anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf hat, teilen Sie dies bitte bei der Anmeldung in der Schule mit.

Sollten Sie Ihr Kind an einer privaten Grundschule anmelden, müssen Sie sich trotzdem unbedingt an der für Sie zuständigen öffentlichen Grundschule anmelden. Ist Ihr Kind an einer privaten Grundschule aufgenommen und Sie benötigen keinen Schulplatz in einer öffentlichen Grundschule, dann geben Sie bitte eine Verzichtserklärung ab. Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie in der privaten Grundschule.

Bearbeitungsdauer

12 Woche(n)
11-12 Wochen nach Ablauf der Anmeldefrist

Frist

Antragsfrist: 2 Woche(n)
Innerhalb der Antragsfrist können Anträge gestellt werden. Mit der Einschulungsbenachrichtigung werden jedes Jahr die genauen Antragsfristen mitgeteilt. Sie liegen in der Regel nach den Herbstferien. Für das Schuljahr 2025/2026 ist der festgelegte Anmeldezeitraum der 04.11. - 15.11.2024.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Aufnahme an einer Grundschule anmelden
  • Schulpflichtig wenn Kind bis zum 30.06. eines Jahres 6 Jahre alt wird
  • Ausnahmen auf Antrag möglich (Zurückstellung oder Vorzeitige Einschulung)
  • Einschulungsbenachrichtigung von SKB
  • Anmeldung an zugeordnete Grundschule 
  • Ausnahme: Kinderschule und Grundschulen mit besonderem Fremdsprachenangebot
  • Zuständig: SKB Referat 40 und jeweilige Grundschule

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden