Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung

Bremen 99107103017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107103017000

Leistungsbezeichnung

Unterhaltsvorschuss Änderungsmitteilung

Leistungsbezeichnung II

Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

UVG (Synonym), Brhv (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Trennung mit Kind (1020500)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

31.01.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Melden Sie diese sofort.

Volltext

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtigen Änderungen mitteilen.

Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. 

Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert)

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.

Eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung dieser Pflichten ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden. Außerdem können die gezahlten Leistungen zurückgefordert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die jeweiligen Änderungen

    z.B.

    • Lohnabrechnungen
    • Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
    • Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

Voraussetzungen

  • Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.
  • Es haben sich wichtige Änderungen ergeben.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Wenn sich bei Ihnen Änderungen ergeben haben, können Sie das der Unterhaltsvorschussstelle online oder schriftlich mitteilen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Änderungen müssen Sie spätestens nach 14 Tagen angeben.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
  • Regelmäßige Auskunft ist Pflicht.
  • Alle Änderungen sofort mitteilen.
  • Zuständige Stelle: 
    • Amt für Jugend, Familie und Frauen
      Soziale Leistungen
      Unterhaltsvorschussstelle

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal