Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Verlängerung
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Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen.
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie nach § 75 Satz 3 der Bremischen Landesbauordnung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen zwischenzeitlich nicht geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.
Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.
- Antrag
Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Voraussetzungen für eine einmalige Verlängerung um 2 Jahre sind:
- die Vorlage eines gültigen Bauvorbescheids
- die Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides,
- die nach § 5 der Bremischen Bauvorlagenverordnung eingereichten Unterlagen haben unverändert Gültigkeit,
- die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert und
- der Antrag ist vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen.
Den Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids stellen Sie in Textform. Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.
Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung des Bauvorbescheids, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
- Maximal 2 Jahre
- Vor Ablauf beantragen
- Zuständige Stellen: HB: SBMS – Abt. 6 und SBMS – BBN