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Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Verlängerung

Bremen 99012068020000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012068020000

Leistungsbezeichnung

Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Bauantrag (Synonym), Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Baugenehmigung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

15.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen.

Volltext

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie nach § 75 Satz 3 der Bremischen Landesbauordnung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids um 2 Jahre beantragen, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen zwischenzeitlich nicht geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist. 

Die Verlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden.

Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

    Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine einmalige Verlängerung um 2 Jahre sind:

  • die Vorlage eines gültigen Bauvorbescheids
  • die Einhaltung der Verlängerungsfrist von 3 Jahren seit Ausstellung des Vorbescheides,
  • die nach § 5 der Bremischen Bauvorlagenverordnung eingereichten Unterlagen haben unverändert Gültigkeit,
  • die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert und
  • der Antrag ist vor Fristablauf bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen.

Kosten

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 1 der Kostenverordnung Bau, der Tarifziffer 101.08.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheids stellen Sie in Textform. Geben Sie im Antrag an, auf welchen Bauvorbescheid sich Ihr Antrag auf Verlängerung bezieht.

Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über die Bauvoranfrage vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme der Antrag nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten dann die Verlängerung des Bauvorbescheids, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Die Verlängerung des Bauvorbescheids ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Bearbeitungsdauer

Die untere Bauaufsichtsbehörde soll entsprechend § 69 Absatz 3 der Bremischen Landesbauordnung innerhalb von 12 Wochen über die Verlängerung des Bauvorbescheids entscheiden, nachdem die Vollständigkeit des Antrags bestätigt wurde.

Frist

Es kann eine einmalige Verlängerung des Bauvorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um 2 Jahre beantragt werden. Der Bauvorbescheid ermächtigt nicht zum Bauen. Darum muss zum Baubeginn eine gültige Baugenehmigung vorliegen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
  • Maximal 2 Jahre
  • Vor Ablauf beantragen
  • Zuständige Stellen: HB: SBMS – Abt. 6 und SBMS – BBN

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden