eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung
Inhalt
eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Änderung wegen Adressänderung
Begriffe im Kontext
Brhv (Synonym)
Fachlich freigegeben am
31.01.2025
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- § 12 Absatz 4, eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 14a Absatz 1, eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 4 Absatz 4 Nummer 5 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 7 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 20 Absatz 1 Nummer 1 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 21 Absatz 1 Nummer 1 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 25 Satz 1 Nummer 7 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
- § 36b (Personalausweisverordnung – PauswV)
Wenn Sie eine eID-Karte besitzen und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte zu dem zuständigen Standort für Einwohnerangelegenheiten am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie nicht meldepflichtig sind, ist für Sie die eID-Karten-Behörde zuständig, in deren Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Adressänderung wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
- Sie müssen sich schon bei Ihrer Gemeinde an- beziehungsweise umgemeldet haben und eine Meldebestätigung erhalten haben.
- Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Sie benötigen für die Änderung keinen Termin. Bitte legen Sie zu unseren Öffnungszeiten Ihre eID-Karte bei unserer Information vor.
- Änderung der Adresse auf der eID-Karte beantragen / Bremerhaven
- Änderung der Adresse erfolgt nur auf dem Chip der eID-Karte.
- Ein Termin für die Änderung wird nicht benötigt.
- Es muss lediglich zu den Öffnungszeiten die eID-Karte bei der Information vorgelegt werden.
- Auf der Karte selbst ist die Adresse nicht abgedruckt.
- Jede Adressänderung muss unverzüglich erfolgen.
- Zuständigkeit: Bürgerbüro Mitte/Bürgerbüro Nord