Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 5 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 18 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 20a Absatz 2, 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 2 Nummer 2f Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 1 Absatz 5 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (PAuswGebV)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel eintragen lassen.
Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift auf dem Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel aktualisieren lassen. Bei einem Personalausweis beziehungsweise elektronischen Aufenthaltstitel wird die Adressänderung/Wohnortänderung mittels Aufkleber kenntlich gemacht und die Anschrift zusätzlich auch auf dem Ausweis-Chip geändert.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Bei einer persönlichen Ummeldung, wird die Adressänderung direkt bei der Antragstellung vorgenommen. Bei einer online Ummeldung wird über Ihr Smartphone die neue Anschrift auf dem Chip in Ihrem Ausweisdokument aktualisiert und der Adressaufkleber anschließend zugesandt. Bei einer schriftlichen Ummeldung müssen Sie persönlich direkt im Anschluss Ihr Ausweisdokument im Bürgerbüro ändern lassen.
- Gültiger Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel
- Aktuelle Meldebestätigung
- Ihr Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
- Sie benötigen für die Änderung keinen Termin.
- Sie legen zu den Öffnungszeiten Ihr Ausweisdokument (Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel) sowie Ihre Meldebestätigung bei der Information vor.
- Es wird die Adresse im Chip Ihres Personalausweises/elektronischen Aufenthaltstitels geändert und ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel geklebt.
- Bei einer Abmeldung in das Ausland wird die Anschrift im Personalausweis und im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium durch den Hinweis „keine Wohnung in Deutschland“ beziehungsweise mit der neuen Auslandsanschrift ersetzt, wenn entsprechende Nachweise (z.B. der Mietvertrag, Meldebestätigung aus dem Ausland, Vertrag der Spedition über den Möbeltransport, Arbeitsvertrag) belegt wurden.
- Adresse auf Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel ändern lassen
- Adressänderung muss im Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel eingetragen werden
- Änderung muss unverzüglich erfolgen
- neue Adresse wird mit Adressaufkleber auf das Datenfeld „Anschrift“ angebracht und im Chip geändert
- Zuständigkeit: Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Nord, Bürger- und Ordnungsamt/Bürgerbüro Mitte