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vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung

Bremen 99063014006000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063014006000

Leistungsbezeichnung

vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

genehmigungsbedürftige Anlage (Synonym), Immissionsschutz (Synonym), Genehmigung einer Anlage (Synonym), vereinfachtes Verfahren (Synonym), Betrieb einer Anlage (Synonym), Errichtung einer Anlage (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.

Volltext

Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
  • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

Kosten

Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig. Sie richten sich nach der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV).

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die genannten Unterlagen unterschrieben bei der Behörde ein
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
  • Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.

Online-Beantragung:

  • Den Link zum Onlinedienst "ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung" finden Sie unter "Weitere Informationen".
  • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über das Servicekonto Gemeinsam-Online an oder registrieren Sie sich zuerst.
  • ELiA-Online ist ein formularbasierter Onlinedienst, mit dem auch per Upload-Funktion weitere Unterlagen (Gutachten, Zeichnungen etc.) dem Antrag oder der Anzeige beigefügt werden können.

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
Ab Vollständigkeit der Unterlagen. Die zuständige Behörde kann die Frist um drei Monate verlängern.

Frist

Vor Errichtung der Anlage.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
  • Genehmigung für Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs in einem vereinfachten Verfahren beantragen
  • Zuständig:
    • Genehmigungsbehörde nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
      • Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
      • Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
      • oder Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden