Taxigenehmigung Übertragung
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Begriffe im Kontext
Genehmigung (Synonym), Personenbeförderung (Synonym), Taxi (Synonym), Gelegenheitsverkehr (Synonym), Taxen (Synonym), Übertragung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.09.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie wollen die Genehmigung für Ihren Taxibetrieb von sich auf eine andere Unternehmerin oder einen anderen Unternehmer übertragen? Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Für die Übertragung der Genehmigung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde stellen.
- Kaufvertrag
- formlose Begründung, warum die Taxi-Genehmigung übertragen werden soll
- Erklärung des Genehmigungsempfängers zur Zustimmung der Übernahme der Pflichten aus der Taxigenehmigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Sozialversicherung
- Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.
Gehen Sie wie folgt vor, um eine Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:
- Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Übertragung der Taxigenehmigung. Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.
Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Rechtsbehelf:
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht.
- Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen
- die Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit einem Taxi auf eine andere Unternehmerin oder einen anderen Unternehmer muss bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden
- zuständig: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung