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Taxigenehmigung Übertragung

Bremen 99084012038000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084012038000

Leistungsbezeichnung

Taxigenehmigung Übertragung

Leistungsbezeichnung II

Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Genehmigung (Synonym), Personenbeförderung (Synonym), Taxi (Synonym), Gelegenheitsverkehr (Synonym), Taxen (Synonym), Übertragung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.09.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie wollen die Genehmigung für Ihren Taxibetrieb von sich auf eine andere Unternehmerin oder einen anderen Unternehmer übertragen? Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Volltext

Für die Übertragung der Genehmigung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kaufvertrag
  • formlose Begründung, warum die Taxi-Genehmigung übertragen werden soll
  • Erklärung des Genehmigungsempfängers zur Zustimmung der Übernahme der Pflichten aus der Taxigenehmigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Sozialversicherung

Voraussetzungen

  • Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Taxigenehmigung.
  • Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes sind gewährleistet.
  • Es liegen keine Tatsachen für die Unzuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers als Unternehmerin oder Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person vor.

Kosten

Die Übertragung ist für den Übertragenden kostenlos.

Verfahrensablauf

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:

  • Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die Behörde bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörverfahren durch. 
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Übertragung der Taxigenehmigung. Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

Frist

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Übertragung der Rechte und Pflichten aus der Taxigenehmigung beantragen
  • die Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Personenbeförderung mit einem Taxi auf eine andere Unternehmerin oder einen anderen Unternehmer muss bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden
  • zuständig: Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden