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Anliegerbescheinigung Ausstellung

Bremen 99012003012000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012003012000

Leistungsbezeichnung

Anliegerbescheinigung Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Anliegerbescheinigung beantragen / Bremerhaven

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Brhv (Synonym), Straßenausbaubeiträge (Synonym), Beiträge auf Grund von Leistung (Synonym), Erschließungsbeiträge (Synonym), Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten (Synonym), Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (Synonym), Umlegungsausgleichsleistungen (Synonym), Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erschließung und Infrastruktur (2050300)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

17.04.2025

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht und kommunalen Recht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Volltext

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Eine Anliegerbescheinigung ist eine schriftliche und verbindliche Auskunft darüber, ob Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge bereits abgegolten oder zukünftig noch zu begleichen sind. 

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen. 

Das Baureferat Bremerhaven kann Anliegerbescheinigungen nur für das Stadtgebiet Bremerhaven ohne das Fischereihafengebiet erteilen. Das Fischereihafengebiet wird durch die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mBH betreut.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollmacht

    Wenn Sie nicht Eigentümer:in des Gründstücks sind.

  • Benennung des Grundstücks und/oder Flurkartenauszug

Voraussetzungen

  • Die Bescheinigung kann nur dem/der Grundstückseigentümer:in bzw. Erbbauberechtigten oder einer von ihm bevollmächtigten Person erteilt werden. 
  • Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden.

Kosten

Gebühr: 40€
je Grundstück bzw. pro Bescheinigung. Durch nachträglich anfallende Arbeiten, welche mit hohem Aufwand verbunden sind, können zusätzliche Kosten anfallen, die zu einem späteren Zeitpunkt nachgefordert werden.

Verfahrensablauf

Sie können die Anliegerbescheinigung über das Online-Formular, formlos schriftlich oder per E-Mail kostenpflichtig anfordern. 

Sie können mit der Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert je nach Verwaltungsaufwand mindestens eine Woche.

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

HB4565

  • Anliegerbescheinigung beantragen.
  • Eine Anliegerbescheinigung ist eine schriftliche und verbindliche Auskunft darüber, ob Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge bereits abgegolten oder zukünftig noch zu begleichen sind. 
  • Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen. 
  • Online Beantragung möglich.
  • Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden.
  • Zuständig: Baureferat Straßenausbau Bremerhaven

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal